Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wozu die Aufregung? Hier wollen's einige doch auch so

chrima, Thursday, 24.05.2007, 04:17 (vor 6404 Tagen) @ Nihilator

Was das BVerfG nicht gesagt hat, ist, dass jetzt auch den
Müttern nichtehelicher Kinder acht Jahre Unterhalt zusteht.
Entscheidend ist, dass er für beide gleich lang ist. Es wird sich
jetzt voraussichtlich auf einen "Mittelwert" einpendeln.


Allerdings hat das Gericht von "Benachteiligung" gesprochen und nicht von
"Bevorzugung". Auch das ist schon ein Wink, in welche Richtung Änderungen
gehen sollten.

Das BVerfG hat allerdings noch einen anderen, wesentlich deutlicheren Hinweis gegeben. Aus dem hier schon verlinkten Artikel der SZ:

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Staat jedem Kind vom dritten Lebensjahr an einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz einräume und damit eine „außerhäusliche Betreuung“ ermögliche.

Nicht, daß ich daraus Hoffnung schöpfte in diesem Land würde sich in nächster Zeit mal etwas zugunsten von Männern oder Vätern ändern. Darauf hinweisen wollte ich trotzdem.

chrima


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