Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhalt für die Ewigkeit - weibliche Entscheidungsmacht

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 26.05.2007, 17:25 (vor 6402 Tagen) @ DschinDschin

.... Den Schniedel in eine Tusse reinzustecken
bedeutet, durch konkludentes Handeln die Entstehung eines Kindes zumindest
billigend in Kauf zu nehmen, also vorsätzlich zumindest aber grob
fahrlässig zu handeln.
Und Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit bedingen in der Regel volle Haftung.
Der Unterhalt für die Mutter ist nicht weniger als Schadensersatz...

Der Gedanke ist nicht verkehrt, lässt aber die Mutter völlig aus. Hatte die denn keinen bedingten Vorsatz? Ist Penetration Vergewaltigung? Schadenersatz kann sicher dann nicht gefordert werden, wenn die Schädigerin zu etwa 50% an der Tat beteiligt ist und sie zudem billigt.

Erschwerend kommt hinzu, dass nach Zeugung allein die Mutter Entscheidungsmacht hat: Sie entscheidet über Geburt, die Pille danach, Abtreibung, Babyklappe, Adoptionsfreigabe und sie entscheidet allein. Wer aber allein entscheidet, sollte auch allein Verantwortung und finanzielle Folgen tragen. Anderenfalls müsste auch dem Vater die Entscheidungsmacht über Geburt, die Pille danach, Abtreibung, Babyklappe, und Adoptionsfreigabe eingeräumt werden - zumindest müsste er sich juristisch vom Kind lossagen können. Erst dann gäbe es Gleichberechtigung.

Viele Grüsse
Wolfgang


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