Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das gibt doch keinen Sinn...

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 25.05.2007, 03:03 (vor 6411 Tagen) @ Peter

Die Aufgaben einer Mutter lassen sich ja noch aus biologischen
Notwendigkeiten herleiten. Aber welche "Aufgaben und Verantwortung" hat
Deiner Meinung nach denn eine Ehefrau im Gegenzug zu Deiner Verpflichtung,
sie zu versorgen?

Das haben DschinDschin und Max weiter oben ausgezeichnet erklärt. Die Ehe ist ein Vertrag, der Materielles und Emotionales regelt. Sexualität gehört hinzu, die Aufgabe, ein lebenswertes Heim als Gegenpol zur rauhen Außenwelt zu schaffen, und die Ehefrau hat natürlich auch umgekehrt eine Pflicht zur Loyalität. Bestmögliche Kinderbetreuung als Pflicht versteht sich. Nach Notwendigkeit auch die Pflicht, zum Haushaltseinkommen mit beizutragen.

Ein Beitrag drüber hast Du sogar die nacheheliche Versorgerpflicht im
Scheidungsfall für dich akzeptiert. Gilt unabhängig von einer Schuldfrage
bei einer Scheidung?

Ich bin generell ein Verfechter der Wiedereinführung des Schuldprinzips. Ich kann es nicht einsehen, daß wildes Fremdvögeln oder die heimliche und hinterhältige Durchführung eines Auszugs bei Nacht und Nebel samt Kindern auch noch mit Anspruch auf Versorgung belohnt werden.

Andererseits kann ich mich den wirklich guten Argumenten von z.B. Beelzebub nicht verschließen. Nicht immer ist der Fall so klar, und es ist in jedem Fall eine Entwürdigung, wenn intime Details kontrovers vor Gericht verhandelt werden müssen. Der Rechtsstaat spricht nicht immer recht; oft zählen der bessere Anwalt oder die größere Skrupellosigkeit.
Das Schuldprinzip ist oft an der Praxis gescheitert, und das war ein Grund für seine Abschaffung. Ersetzt wurde es leider durch einen Horror, durch ein einziges Männerversklavungssystem. Geiselnahme von Kindern ist heute der Normalfall.

Ich bin daher der Meinung, daß die Einführung eines zeitlich eng begrenzten Übergangsunterhalts eine gute Lösung ist. Wo üble und offensichtliche Verstöße gegen die eheliche Loyalität vorliegen, kann dieser natürlich auch komplett gestrichen werden; das ist auch schon jetzt möglich.

Die Kinder sollten in der Regel beim verlassenen Ehepartner und damit in gewohnter Umgebung verbleiben. Ausnahmen bei nachgewiesener Gewalt oder Mißbrauch verstehen sich.

Man muß Eheleuten Anreize geben, nach Möglichkeiten zu suchen, für Kinder ein funktionierendes Elternhaus zu erhalten. Mediation kann sicher hilfreich sein.
Jeder Anreiz dagegen (und derer gibt es in diesem feministischen Familienzerstörerstaat viele), der eine Eheauflösung begünstigt oder belohnt, gehört beseitigt.

Eine weit bessere und gerechtere Lösung als all das wäre der Ersatz aller Unterhalts- und Sozialleistungen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das wäre ein wirklicher Quantensprung, der Familiengründung und höhere Geburtenraten wieder möglich, eine x-100.000er-Bürokratie höchst zweifelhafter Gerechtigkeit vollkommen überflüssig machen würde und der -richtig bemessen- auch wirtschaftlich und arbeitsmarktmäßig ungeheuer belebend wirken würde. Diese Lösung würde außerdem Zeugungs- bzw. Gebärwillige und -unwillige gleichermaßen an der Finanzierung unserer Zukunft beteiligen.

Schon jetzt danke für die Antworten

Schon jetzt bitte. Gern. ;-)

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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