Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Immer wieder diese feministischen Irrlehren ...

Conny, NRW, Monday, 03.11.2008, 19:17 (vor 5866 Tagen) @ Borat Sagdijev

Also meine Erbinformationen sind urheberrechtlich geschützt. Nur mit
meinem ausdrücklichen vorherigen Einverständnis dürfen diese zur Zeugung
benutzt werden, sonst ist es ein Verstoß gegen das Urheberschutzgesetz.

Dem muß ich in aller härte wiedersprechen. Diese Erbinformation ist nicht durch dich selbst in dieser Kombination entstanden sondern bestenfalls noch durch deine Eltern. Da aber auch dabei Kollege Zufall dabei ist, kann man bestenfalls noch den Schöpfer oder neuerdings auch intellegent Designer als Urheber Deiner Erbinformation sehen. Dir wurden lediglich die Nutzungsrechte auf Lebzeit eingeräumt.

Dazu ein Video, das den einen oder anderen zum Nachdenken bringt, was das Thema "Entstehung des Lebens" angeht.

Dem Geheimnis des Lebens Nahe


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