Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

......., Monday, 10.07.2006, 15:21 (vor 6922 Tagen) @ Uli

Also ich finde das sehr komisch.. wieso muss die Frau keinen KU zahlen?
Wie ist denn da die Argumentation nachdem sie keiner Arbeit nachgehen muss?

...

Hallo zusammen,

vielleicht werdet ihr euch noch an Teil 1 dieser Story erinnern, den ich
vor ca. einem 3/4 Jahr im alten gelben Forum gepostet hatte.

Zwischenzeitlich bin ich vor das OLG gegangen (meine Exe übrigens auch)
und habe, wie einige mir bereits prophezeiten, verloren! Nicht nur das:
Das OLG meinte, der doppelte Betrag des erstinstanzlichen Urteils sei
gerade gut genug für meine Exe.

Meine Exe darf nun - obwohl auch das OLG trotz größter Mühe keine
Erwerbsunfähigkeit belegen konnte - auf monatlich 412,- EURO
Austockungsunterhalt bauen. Ich muss einen Betrag von 11.643,- EURO an sie
nachzahlen (solche Beträge habe ich immer so zuhause rumliegen). Sie
braucht keinen KU zu bezahlen und sie braucht sich auch nicht zu
bewerben.

Dies ist der Unterschied zwischen AE-Vater und AE-Mutter. Mein
Tagebuch ist jetzt
wieder Online.

Gruß, Uli

p.s. zur Zeit beschäftigt sich das OLG noch mit der Beschwerde meiner Exe
über die Ablehnung ihrer Beschwerde zum Verweisungsbeschluss des
Amtsgerichtes über ihren Sorgerechtsantrag für unseren Sohn.


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