Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Wednesday, 12.07.2006, 16:50 (vor 6920 Tagen) @ ......

Hallo!

Also das finde ich komisch. Denn: Hier wird das Recht des Kindes(!) auf
Unterhalt entgegen den Richtlinien der Beistandsschaft nicht durchgesetzt.

Ich würde das JA auffordern sofort Klage einzureichen. Übrigens: Auch bei
Erwerbsunfähigkeit muss KU gezahlt werden! Er wird nur niedriger
angesetzt. Ausserdem werden bei KU strengere Massstäbe an die
Erwerbsunfähigkeit gesetzt als bei anderen Verfahren, d.h. einen Freibrief
für die KM gibts auf einen Fall.

.....

Ich hatte mich bereits am Montag schriftlich an das JA gewandt, mit der Bitte zu prüfen, ob meine Zahlbeträge nicht gleich für KU zu sichern wären. Leider konnte ich dort bis heute niemanden tel. erreichen: In NRW sind halt Ferien, ab ich bleibe am Ball!

Uli


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