Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

......, Tuesday, 11.07.2006, 15:31 (vor 6922 Tagen) @ Rainer

Hallo

warst Du auch in der Situation, als AE-Vater zahlen zu müssen? Wenn ja,
wäre es schön, von Dir zu hören.


Ich war kein AE-Vater. Als solcher hätte ich allerdings bessere Argumente
für meine Kündigung gehabt.

Wie konntest Du der Arbeitsfalle entkommen? Ich kenne von vatersein.de
einen Fall von einem AE-Vater, dem man eine verstärkte

Erwerbsobliegenheit

bescheinigte und ihm auf die Drohung hin zu kündigen sagte, dass man

ihn

dann komplett fiktiv veranlagen würde.


Das ist die juristische Theorie. Sie wird bei einer Kündigung ad absurdum
geführt. Bei mir hat man fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. Na und? Habe
eben fiktiven Unterhalt bezahlt;-)

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3

reduzieren,

auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre schon
was!


Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine
rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert
erwerbspflichtig.

Das kommt auf das Alter des jüngsten Kindes an. Die genaue Altersgrenze neuer Urteile kenne ich nicht aber ist das Kind jünger als dieses Alter (6-8 Jahre?) darf man als Alleinerzieher zu garkeiner Erwerbstätigkeit bzw. ab einem gewissen Alter (4 Jahre?) maximal zu halber Erwerbstätigkeit gezwungen werden.

In Summe: Vollzeitarbeit mit Kleinkindern wird nicht vom Gericht verordnet. Wenn man aber eine solche Arbeit freiwillig annimmt, muss man natürlich Unterhalt von dem Geld zahlen.

.......


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