Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

......, Wednesday, 12.07.2006, 14:30 (vor 6920 Tagen) @ Uli

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die
Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU
eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe)

muss

davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen

wenn

sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....


Ich habe für meine Kinder eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt
eingerichtet. Von dort habe ich die Info erhalten, dass man erst den
Ausgang des Unterhaltsverfahrens abwarten müsse, da meine Exe ja auf
erwerbsunfähig mache. Wenn sie hier für erwerbsunfähig erklärt würde,
machte eine Klage auf KU keinen Sinn mehr. Die Ansprüche auf KU sind aber
von bereits vor ca. 1 Jahr formuliert werden.

Uli

Hallo!

Also das finde ich komisch. Denn: Hier wird das Recht des Kindes(!) auf Unterhalt entgegen den Richtlinien der Beistandsschaft nicht durchgesetzt.
Ich würde das JA auffordern sofort Klage einzureichen. Übrigens: Auch bei Erwerbsunfähigkeit muss KU gezahlt werden! Er wird nur niedriger angesetzt. Ausserdem werden bei KU strengere Massstäbe an die Erwerbsunfähigkeit gesetzt als bei anderen Verfahren, d.h. einen Freibrief für die KM gibts auf einen Fall.

.....


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