Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Christine ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 16:01 (vor 6921 Tagen) @ ......

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3

reduzieren,

auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre

schon

was!

Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine
rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert
erwerbspflichtig.

Das kommt auf das Alter des jüngsten Kindes an. Die genaue Altersgrenze
neuer Urteile kenne ich nicht aber ist das Kind jünger als dieses Alter
(6-8 Jahre?) darf man als Alleinerzieher zu garkeiner Erwerbstätigkeit
bzw. ab einem gewissen Alter (4 Jahre?) maximal zu halber Erwerbstätigkeit
gezwungen werden.

Das ist doch das Problem bei dieser Geschichte: Uli betreut die Kinder und müßte rechtlich gesehen eben nicht arbeiten, macht es aber trotzdem und das sogar Vollzeit. Die Ex- ist Uli bzw. seinen Kindern gegenüber gesetzlich zu gesteigerter Erwerbobliegen verpflichtet, aber das interessiert die Richter schlichtweg nicht. Statt das sie also dazu verdonnert wird, endlich Unterhalt für ihre Kinder zu zahlen, muß Uli noch Unterhalt für seine arbeitsscheue Ex-Frau zahlen, die lt. Gericht so durch den Wind ist, das sie nicht arbeiten braucht.
Ja, wo sind wir denn? Leider kann man nur immer wieder sagen: die größten Feinde der Männer sind die Männer!

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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