Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Rainer ⌂, Tuesday, 11.07.2006, 09:59 (vor 6921 Tagen) @ Uli

Hallo

warst Du auch in der Situation, als AE-Vater zahlen zu müssen? Wenn ja,
wäre es schön, von Dir zu hören.

Ich war kein AE-Vater. Als solcher hätte ich allerdings bessere Argumente für meine Kündigung gehabt.

Wie konntest Du der Arbeitsfalle entkommen? Ich kenne von vatersein.de
einen Fall von einem AE-Vater, dem man eine verstärkte Erwerbsobliegenheit
bescheinigte und ihm auf die Drohung hin zu kündigen sagte, dass man ihn
dann komplett fiktiv veranlagen würde.

Das ist die juristische Theorie. Sie wird bei einer Kündigung ad absurdum geführt. Bei mir hat man fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. Na und? Habe eben fiktiven Unterhalt bezahlt;-)

Ich möchte ja garnicht aufhören zu arbeiten, aber z.B. auf 2/3 reduzieren,
auch um mehr Zeit für meine Kids und meine Bedürfnisse zu haben, bei
gleichzeitigem Wegfall der Exe aus den Kontobewegungen, das wäre schon
was!

Warum tust du es nicht. Mit der Kinderbetreuung hast du sogar eine rechtliche Grundlage. Deiner Ex gegenüber bist du nicht gesteigert erwerbspflichtig.

Rainer

--
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