Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

Uli ⌂, NRW, Tuesday, 11.07.2006, 16:45 (vor 6922 Tagen) @ .....

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die
Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU
eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe) muss
davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen wenn
sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....

Ich habe für meine Kinder eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Von dort habe ich die Info erhalten, dass man erst den Ausgang des Unterhaltsverfahrens abwarten müsse, da meine Exe ja auf erwerbsunfähig mache. Wenn sie hier für erwerbsunfähig erklärt würde, machte eine Klage auf KU keinen Sinn mehr. Die Ansprüche auf KU sind aber von bereits vor ca. 1 Jahr formuliert werden.

Uli


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