Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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KU-Verweigerin erhält Aufstockungsunterhalt - Teil 2

....., Tuesday, 11.07.2006, 15:02 (vor 6920 Tagen) @ Uli

Also ich meinte eher die Rechtsgrundlage, die in der Urteilsbegründung
steht. Denn ich kenne kein Gesetz das Leute die "durch den Wind" sind
keinen KU zahlen müssen. Frage deshalb: Was steht denn da genau?

....


Ich habe bis jetzt erst den Urteilstenor. Nur die zwei Seiten, die in
meinem Tagebuch hinterlegt sind. Auf das vollständige Urteil mit seiner
Kommentierung bin ich auch gespannt. Dieses werde ich erfahrungsgemäß wohl
in 1-2 Wochen erhalten. Sobald mir das vollständige Urteil vorliegt, werde
ich es veröffentlichen.

Uli

Also da muss ich nochmal nachfragen: Das Urteil bezieht sich auf die Unterhaltsklage, die ist ja normal durchgegangen.

Die Frage ist wieso muss kein KU gezahlt werden. Hast du Klage auf KU eingereicht? Was ist da rausgekommen im Wortlaut?

Denn sobald die Frau Geld bekommt (z.B. durch Unterhalt, Sozialhilfe) muss davon KU gezahlt werden, ansonsten eben von einem fikives Einkommen wenn sie nicht arbeitsunfähig ist.

.....


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