Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wo ist dein Propeller-Hut? (Allgemein)

Mr.X, Friday, 30.07.2021, 12:01 (vor 1008 Tagen) @ James T. Kirk
bearbeitet von Mr.X, Friday, 30.07.2021, 12:16

Das ist Impfdruck. Und er betrifft nur solch extreme Fälle wie diese Frau.

Was soll der Frau durch die Impfung denn passieren? Die Impfstoffe wurden in den gängigen Verfahren getestet. An Zehntausenden.

Ist schon lustig, daß man sich hier über Coronoia und Panik lustig macht, aber exakt genauso angstneurotisch und paranoid hinsichtlich des Impfstoffes drauf ist.

Leute, Ihr meint eigentlich Euch selbst.

Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. :-)

19.01.2021 - Teilweise fristlos
Pflegedienst in Dessau kündigt Mitarbeiterinnen ohne Corona-Impfung
[...]

Siehe auch Impfzwang bei "Masern":

[...]
Masern Impfpflicht seit 01. März 2020 – Wer ist betroffen?
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Personen, die in anderen Gemeinschaftseinrichtungen oder in medizinischen Einrichtungen verkehren, besser vor Masern schützen. Auch Personen, die nicht geimpft werden können, wie etwa Säuglinge unter neun Monaten oder Menschen mit einer Immunschwäche, profitieren von einem weitreichenden Masernschutz in der Bevölkerung.
Die eingeführte Masern Impfflicht gilt nach § 20 (8) Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und
- in einer Gemeinschaftseinrichtung wie z.B. Kitas, Horte und Schulen betreut werden.
- die bereits vier Wochen
- in einem Kinderheim betreut werden oder
- in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge oder Spätaussiedler untergebracht sind.
- die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind.
Hinweis: Nur Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis erbringen, sind von der Masern Impfpflicht ausgenommen (Vgl. § 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).
[...]

Frage:
Wenn die z.B. in der KiTa eine sogenannte "Schutzimpfung"spflicht haben und rundum geschützt sind, warum soll ein ungeimpftes Kind (nicht "geschütztes") für die rundum "Geschützten" so gefährlich sein, daß es nicht mal mehr eine KiTa betreten darf?

Weitere Fragen:
Wenn es für eine angebliche "Corona"-Krankheit eine angebliche "Impfung" gibt, warum rennen die Leute mit Idioten-Masken rum?
Warum dürfen nur "Corone-Schutzimpfung-Geimpfte" zu entsprechenden Veranstaltungen (wenn die doch geschützt sind)?
Und wo ist dein Propeller-Hut?


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