Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bla bla hoch 10

Magnus, Wednesday, 17.05.2006, 21:55 (vor 6554 Tagen) @ Andreas Reich

Du redest immer vom Rechtsstaat, den es de facto gar nicht mehr gibt.
Heute werden Menschen von der BRD-Justiz ins Gefängnis geworden, weil

sie

ein bestimmtes Geschichtsbild äußern ...


Du meinst dann wohl Geschichtsbilder wie "Den Holocaust kann es gar nicht
gegeben haben" oder was?

Ja, genau das meine ich. Wobei hier beachtet werden muss, dass ich die von dir im obigen Satz dargelegte Meinung nicht vertrete, sondern dass ich lediglich kritisiere, dass das Anzweifeln unter Strafe steht, d.h. ich kritisiere den Umgang mit dieser Meinung. Wenn etwas offenkundig ist, dann muss man gegenläufige Meinung ja nicht verbieten oder unter Strafe stellen, denn jeder, der eine gegenläufige Meinung hat ist a) entweder verrückt, weil er die Offenkundigkeit nicht erkennt, oder b) unwissend und aufgrund der Offenkundigkeit dann aber leicht zu überzeugen, d.h. in einer Debatte leicht für den Rest der Welt argumentativ zu schlagen.

Aus diesem Grund macht ein Verbot keinen Sinn, es sei denn man will ein bestimmtes Geschichtsbild manifestieren und gesetzlich in die Geschichtsforschung einschreiten bzw. Debatten verhindern - oder es gibt gar keine Offenkundigkeit.

Das wird nur bei dieser Thematik gemacht und bei keinem anderen historischen Ereignisse der Weltgeschichte. Das gibt zu denken, finde ich, und ist für mich rechtlich gesehen ein unhaltbarer, diktaturähnlicher und inquisitorischer Zustand.

Und Jura studierst Du, sagtest Du mal?

Nein, habe ich nie gesagt.

Und kannst keinen Unterschied zwischen der gegenwärtigen Lage und der im Dritten Reich erkennen?

Nicht wesentlich, zumindest in dem von mir angesprochenem Punkt. Ich habe es auch im vorherigen Beitrag begründet, vor allem mit der gezielten Entlassung von Strafverteidigung und der Ablehnung der Vorlegung mutmaßlicher Beweismittel mit der Begründung der Offenkundigkeit. Wie bereits gesagt: Wenn etwas offenkundig ist, kann man ja gewünscht vorgelegten Beweismittel leicht widerlegen, man muss diese in einem Gerichtsverfahren nicht verbieten, ansonsten nehmen ja Richter und Staatsanwalt die gleiche Funktion ein.

Vielleicht kannst du ja mal Ekki fragen, was er unter einem Rechtsstaat versteht - ob dazu auch die Entlassung von Verteidigern gehören oder das Verbot der Vorlegung der von der Verteidigung oder des Angeklagten als Beweismittel bezeichnete Sachverhalte.

Ich sage nur: in einem Rechtsstaat werden Meinungen nicht vom Staat diktiert und die Wissenschaftsfreiheit nicht eingeschränkt.

Magnus


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