Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Magnus, Thursday, 18.05.2006, 04:58 (vor 6553 Tagen) @ Magnus

Dazu gehört auch der Schutz vor
Hatespeech, Herabwürdigung, Verhetzung und Diskriminierung, die durchaus
nicht als "Meinungsfreiheit" gewertet werden darf. Dass Worte nicht nur
Schall und Rauch sind, ist wohl Konsens?! Sprechakte stellen ebenfalls
Handlungen dar; wo sie zu Verbrechen anstiften oder diese vorbereiten
helfen (z.B. durch gezielte Diskriminierung), sind sie zu ächten und es
besteht Interventionsbedarf.

Ich sehe nicht den Zusammenhang mit der Holocaustleugnung. Der Holocaust ist ein geschichtliches Ereignes. Es wäre etwas anderes bei der Verharmlosung, nämlich wenn jemand sagt: "Ich finde es toll, was da passiert ist, dass all die Juden vergast wurden", DANN ist das hetzerisch - und da kann ich auch verstehen, wenn der Rechtsstaat gegen solche - gewaltanstachelnde oder gewaltverherrlichende - Äußerungen einschreitet.

Wenn aber jemand sagt: "Ich glaube nicht, dass es den Holocaust gegeben hat", wem tritt man da dermaßen auf den Schlips, dass man das als "Hatespeech", "Herabwürdigung" oder gar "Verhetzung" und "Diskriminierung" werten kann? Glaubst du nicht, dass es einen Eklatanten Unterschied zwischen der Holocaust-Verherrlichung und der Holocaust-Leugnung gibt? Im Strafgesetz wird da aber kein Unterschied gemacht, findest du das nicht bedenklich?

Nach dem Fall des eisernen Vorhangs hat man z.B. die Auschwitz-Opferzahl von 4.0 Mio auf 1-1.5 Mio. reduziert (Gedenkstein), in den 60er Jahren hat man offiziell zugegeben, dass es in bestimmten Lagern des Altreiches keine Vergasung gegeben hat, obwohl man es vorher annahm. Hat man dadurch jemanden beleidigt? Wen würde man beleidigen, wenn man behaupten würde, eine Vergasung hat nicht stattgefunden - oder dies sogar glaubt, nachweisen zu können? Schließlich ist es belegt, dass so und so viel durch Krankheit, Unterenährung etc. gestorben sind - das zweifeln ja selbst Holocaustleugner nicht an. Wo ist also das Problem? Es ist doch völlig normal, dass man über Geschichtsereignisse diskutiert und sie verifizieren will - das ist in der Geschichtsforschung ein ganz natürlicher Vorgang, Schätzungen, Ereignisse und Abläufe zu hinterfragen.


Dass die Umsetzung dieser Idee des Minderheitenschutzes und der Prävention
sprachlicher Diskriminierung politisch mangelhaft umgesetzt und -
gelegentlich! - auch missbraucht wird, bedeutet nicht, dass bestimmte
Regeln generell sinnlos wären. Es bedeutet vielmehr die Notwendigkeit zum
Hinterfragen, ggF. die Anpassung, nicht aber ihrer kompletten Aufhebung.

Ich sehe Minderheitsrechte nicht verletzt bei der sachlichen Auseinandersetzung mit vergangener und historischer Ereignisse. Du etwa?

Dein Wissenschaftsverständnis ist irgendwie "romantisch"; absolute
Toleranz (der Argumente) aber ist nicht nur ein logisches Paradoxon, sie
ist auch nicht praktikabel, weil es z.B. bestimmten Gruppen mit ihren
"Argumenten" nicht ums Diskutieren geht.

1. Mein Wissenschaftsverständnis ist nicht romantisch, sondern idealistisch.
2. Ich glaube eher, das es in erster Linie denen, die Verbote aussprechen und andere ins Gefängnis werfen, nicht ums Diskutieren geht. Es ist also ziemlich lächerlich von dir, so ein "Argument" aufzuführen. Ist dir das nicht irgendwie peinlich?
3. Dass nun bestimmte Gruppen immer gegebene Situationen ausnützen ist ja nichts neues, und selbst beim Holocaust so - auf "beiden" Seiten. Lies Finkelstein. Wer sich nun welchen Nutzen aus welchem Geschichtsbild zieht ist mir - und jedem Geschichtsforscher - wurscht, solange das Geschichtsbild der Wahrheit entspricht - ob sie nun der diktierten Meinung entsprechen, oder nicht.

Magnus


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