Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: get real...

Norbert, Monday, 11.07.2005, 12:11 (vor 7067 Tagen) @ nyx

Als Antwort auf: get real... von nyx am 10. Juli 2005 12:18:

die sich darüber empört, dass der Erzeuger "ihrer Zwillis" sich erdreistet hat, zu heiraten und jetzt einen Teil seiner Unterhaltsleistung seiner Ehefrau (die ebenfalls zwei Kinder hat) zukommen lässt,

ich korrigiere deine ausführungen in richtung realität:
es geht um die meinen kinder gesetzlich zustehenden unterhaltsleistungen, auch KINDESUNTERHALT genannt.

Komisch oder?
Er muß also Kindesunterhalt für deine Kinder bezahlen, nicht für seine bzw. "unsere".
So, so.

btw. der Kindesunterhalt wird von Experten in D als völlig überhöht angesehen.
Vor allem wenn man den Bezug zum Selbstbehalt eine Mannes herstellt.
Aktuell: Eur 890, davon 380(alt) als Warmmiete abzuziehen, also 510 Rest.
Davon die realen Nebenkosten und die Kosten für die Arbeit abzuziehen, bleiben ca. 200-300 Eur zum Leben.
Also weniger als einem sechsjährigen Kind als Unterhalt zugebilligt wird.
Nur darf Mann dafür seine "Karriere" machen, sprich malochen, bis er tot umfällt.
<hr>

die neue ehefrau hat KEINE gemeinsamen kinder mit dem mann, sondern lässt sich von ihm versorgen, während ich hingegen vollzeit berufstätig und von zahlungen irgendeines mannes für mich selbst völlig unabhängig bin.

Dieser Mann gehört weder dir, noch deinen Kindern!
Und du willst ihm aber vorschreiben, wie er zu leben hat?!
So, so.
Und von dem Kindersunterhalt hast du noch nie, nie, niemals nicht auch nur einen Cent für dich, Miete, usw. ausgegeben.
Wer's glaubt ...
<hr>

so dass sie (die Zwillingsbesitzerin) wegen der "Neuen" doch tatsächlich gezwungen ist, zu arbeiten.

auch gelogen.
wenn die neue frau bei der unterhaltsberechnung mit berücksichtigt würde, bekämen meine kinder deswegen weniger.

Also: "wenn werden würde", also ist aktuell nur eine Behauptung.

Ihr Exen kennt euch sonst doch so toll mit dem Unterhaltsrecht aus?
Eine Zweitfrau kommt aktuell weit hinter leiblichen Kindern der ersten Ehe, und der Exehefrau davon!
Selbst wenn ein gemeinsamer Säugling des neuen Ehepaares zu versorgen wäre.
Allerdings stellt also sich die Frage inwieweit Mann mit deinen Kindern verwandt ist.

btw. diese Regelungen sollen nun endlich mal überarbeitet werden.
Ist aber bislang nur als Entwurf vorhanden.
Und würde für diesen Fall nichts ändern.
<hr>

in folge dessen wäre ich nicht "gezwungen zu arbeiten", sondern müsste zu meinen zwei bereits vorhandenen jobs einen weiteren (dritten) machen, um den anspruch der neuen ehefrau, sich OHNE GEGENLEISTUNG von ihrem mann versorgen zu lassen, gegenzufinanzieren.

Also zwei Mini-Jobs, also real allenfalls halbtags.
Welche Gegenleistung erhält Mann denn von dir?
Welche hat er während eurer Ehe erhalten?
<hr>

und dass es außerdem von jeher das Anliegen der FrauInnenbewegung war Frauen in jeder Hinsicht unabhängig von Männern zu machen und sie in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich für sich selber zu sorgen.

was bei MIR von jeher der fall war, da ich nie EU bekommen habe.

Also hat Mann kein berauschendes Einkommen gehabt.
Lebte also eh am Existenzminimum.
<hr>

bei der neuen frau, die sich ohne jegliche gegenleistung versorgen lässt, ergo bei feministinnen durchaus kritisch betrachtet wird, ist jedoch nicht im geringsten ein bemühen um eigenverantwortlichkeit vorhanden. im gegenteil, sie lässt sich nicht nur versorgen, sondern betreibt diese abzocke ihres mannes auch noch auf kosten der leiblichen kinder dieses mannes.

Ah, nun sind es doch die Kinder des Mannes, spät zwar, aber immerhin.
Nur siehe oben.
Schon fies, wie die eigene Sprache verräterisch sein kann.
Und welche Geisteshaltung damit gezeigt wird.

Substantielle Frage: Wie hat sich der Kindesunterhalt tatsächlich verändert?
Das Unterhaltsrecht gibt da doch gar nichts her.
Im Gegenteil, sollte Mann nun Steuerklasse 3 erhalten, so muß er von dem höheren Netto Kindesunterhalt bezahlen.
Für EU wäre dem nicht mehr so, aber da du bekommst ja richtigerweise sowieso keines.

Schön, daß du die Frage nach Gegenleistung einer Ehefrau fragst.
Die Frage stellen sich Männer schon lange.
Gesetzliche Ansprüche haben sie ohnehin eigentlich keine, nach einer Scheidung schon gar nicht mehr.
Also was hast du je für ihn geleistet?
Da du Ehe und diesbezüglichen Unterhalt offenbar als schon Abzocke siehst, hast du Mann vorher auch so abgezockt?
Oder war es da eben was ganz anderes?

Fragen über Fragen.
<hr>

dies nur mal als korrektur deiner weit verbreiteten lügen.

Nun, die Fakten und dein Schreiben sprechen gegen dich.

Du scheinst eher ein Problem damit zu haben, daß du diesen deinen Unterhaltssklaven nicht mehr allein hast.
Das aktuelle Unterhalts(un)recht gibt jedenfalls für deine Annahmen überhaupt nichts her, was deine Gifterei begründen könnte.

Norbert


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