Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Jaja - wenn Frau betroffen ist, heult sie so laut es geht

nyx, Tuesday, 12.07.2005, 01:52 (vor 7067 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Jaja - wenn Frau betroffen ist, heult sie so laut es geht von reinecke54 am 11. Juli 2005 19:01:

Meines wissens haben die kinder & die
erste ehefrau absoluten vorrang beim unterhalt.

das ist standardmäßig richtig.

ist aber keine ex vorhanden, dann hat die neue frau die gleichen rechte wie die kinder.

Ausserdem muss für die kinder der neuen
ehefrau der vater dieser kinder aufkommen.

die sind ja auch gar nicht gemeint.
es geht um die angeblich notwendige versorgung einer arbeitsfähigen hausfrau, die ihren mann für sich arbeiten lässt.

dieser ist dann weniger leistungsfähig, weil er seine nichtschaffende frau (@ jolanda: die mit dem finger im hintern) ernähren muss.

und da seine erste ehefrau (ich wars nicht) evtl. keinen anspruch auf unterhalt von ihm hat, rückt diese frau mit dem finger im hintern auf die gleiche stelle wie meine kinder.

Selbst wenn die neue ehefrau kleine kinder
hat, muss sie arbeiten gehen, da der unterhalt
für die ex und die kinder absoluten vorrang hat.
Dann kann es auch sein, dass der mann das anrecht
auf selbstbehalt verliert und seine neue frau
quasi seine ex alimentiert.

das sind alles fälle, wo eine exfrau vorhanden ist.
in diesem fall ist dem möglicherweise nicht so. momentan kümmere ich mich darum, das abzuklären.

Jedenfalls entkommt
kein mann dem KU oder dem EU, wenn er wieder
heiratet. Männer können sich nicht freitricksen.

wie erwähnt, wenn es keine ansprüche seitens einer exfrau gibt.

Nyx erzählt da einfach dummes zeug.

informier dich einfach besser :-)


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