Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wieder mal das Thema Abtreibung

Scipio Africanus, Wednesday, 08.03.2006, 13:20 (vor 6772 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Wieder mal das Thema Abtreibung von Conny am 07. März 2006 11:29:

Das ist nun in einem Bundesstaat der USA wieder verboten:
http://focus.msn.de/politik/ausland/usa_nid_25832.html

Ich bin auch bereit, die Abtreibungsgegner zu unterstützen, und zwar aus rein taktischen Gründen.
Alle politischen Bestrebungen, welche das beinahe absolute Verfügungsgewaltmonopol der Frau über die Kinder attackiert, sind es wert, unterstützt zu werden.

Erinnern wir uns ; Der Paragraf 218 war für den westdeutschen Feminismus ( und nicht nur den ) der gesellschaftspolitische Durchbruch.
Die Parole " mein Bauch gehört mir" ist irreführend, denn letztendlich geht es nicht um den Bauch der Frau, sondern um ihren selbstherrlichen Verfügungsgewaltanspruch in ALLEN Kinderbelangen. Geschiedene und abgezockte Männer, denen das Besuchsrecht verweigert wird, können ein Liedchen davon singen.

Fassen wir kurz zusammen :

Allein die Frau hat das Recht, das heranreifende Kind vollständig und ohne Konsequenzen abzulehnen;

indem sie es wegmachen lässt. Wie auch immer sie sich entscheidet, ihr Entscheid hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben des betroffenen Mannes. Somit ist der Mann in einem wesentlichen Teil seines Lebens völlig fremdbestimmt, ohne jedes Mitbestimmungsrecht, jedoch mit weitreichenden Pflichten, falls sich die Frau entschliesst, das Kind zu gebären.

Gleichstellung ? Lachhaft.

Wurde das Kind während der Ehe geboren, begründet das Eheverhältnis die Vaterschaft. Die Feststellung der biologischen Vaterschaft wäre technisch einfach. Ein genetischer Abgleich würde genügen. Psychologisch ist die Feststellung der biologischen Vaterschaft aber mit erheblichem psychischen Druck verbunden, denn es wäre ein Misstrauensvotum gegenüber der Frau. Der Mann tut gut daran, den Test nicht zu veranlassen ( heimlich wäre eine Möglichkeit ), denn er kann ohne weiteres von seinen Kindern getrennt und als sozialer Vater entsorgt werden. Der Wille der Frau genügt.

Somit kann die Frau, falls der rechtliche und der biologische Vater nicht ein und diesselbe Person sind, den Vater auswählen.

Bei der Abtreibung hört Mann oft das Argument, es sei eine Notlösung. Wir haben hier das Phänomen " Frau in Not". Gleiches gilt auch für die Babyklappen, die für die " Frau in Not " geschaffen wurden. Die Mutter kann sich also auch noch nach der Geburt des Kindes entledigen.
Es ist selbstverständlich, dass ein ( werdender ) Vater nie eine Notsituation geltend machen kann.

Somit : Der rechtliche Vater hat die Pflicht zu zahlen. Im Gegenzug erhält er ein Besuchsrecht ( so etwa 2 WE pro Monat ), wobei ihm auch dieses Recht leicht entzogen werden kann. Das ist es, was von der Vaterschaft als einklagbares Recht übrigblieb.

So nebenbei : Patriarchat leitet sich vom römischen pater familis ab, dem Oberhaupt der römischen Familie. Er hatte unter anderem das Recht, ein Neugeborenes abzulehnen, aus welchen Gründen auch immer. Daher " Patriarchat". Wir haben also ein Matriarchat. Alles Geschwätz der FeministInnen kann darüber nicht hinwegtäuschen.

Deshalb unterstütze ich sogar den Teufel, wenn es gegen das Verfügungsgewaltmonopol der Mutter über die Kinder geht.


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