Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wieder mal das Thema Abtreibung

Isegrim, Thursday, 09.03.2006, 01:16 (vor 6771 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Wieder mal das Thema Abtreibung von Magnus am 08. März 2006 20:51:55:

Was ich mit stärkerer Machtposition der Frau gemeint habe, sollte eigentlich eindeutig sein:
Der Mann muß sich bei der Verhütung mehr oder weniger auf die Frau verlassen, das einzige Verhütungsmittel für den Mann (von der Sterilisation abgesehen) ist das Kondom, und nur von zweifelhafter Sicherheit. Sollte es zu einer Schwangerschaft kommen, hat der Mann keine Handlungsoptionen mehr, die Frau jedoch kann abtreiben, oder nach der Geburt das Kind per Babyklappe loswerden, oder es zur Adoption freigeben, da die Frau bei unverheirateten Paaren automatisch das Sorgerecht bekommt. Sie kann sich auch entscheiden, das Kind zu behalten, und vom Erzeuger Unterhalt zu beziehen.
Geht es denjenigen, die hier gegen die Abtreibung sprechen eigentlich darum, dieses Machtgefälle zum Teil auszugleichen, oder geht es ihnen tatsächlich um das ungeborene Leben? Wenn es tatsächlich um das Leben geht, so müßte man folgerichtig die Spirale usw. (siehe oben. Im übrigen ist es sehr schlechter Stil anderen Unwissenheit zu unterstellen, aber wie Du als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Stammzellenforschung sicherlich weißt, werden embryonalen Stammzellen viel weitergehende Möglichkeiten unterstellt, als dies bei adulten Stammzellen der Fall ist, weshalb diese Forschung mit importierten Zellen auch hierzulande erlaubt ist) verbieten: wenn Du dieser Meinung bist, so ist Deine Position wenigstens konsistent – ich hingegen bin anderer Ansicht.
Meiner Meinung nach hat nämlich ein Haufen menschlicher Zellen, der unter optimalen Umständen vielleicht die Chance hätte sich zu einem Menschen zu entwickeln, nicht dieselbe Schutzwürdigkeit wie ein Mensch – deshalb ist der Mordvergleich meiner Ansicht nach nicht zulässig. Auch verstehe ich durchaus, wenn eine Frau (oder ein Paar) beschließt, ein schwer behindertes Kind abzutreiben.

Um das oben genannte Ungleichgewicht zu beseitigen, wäre es meiner Meinung nach das Beste das Unterhaltsrecht zu reformieren – der Mann ist unterhaltspflichtig genau dann, wenn er auch das Sorgerecht erhält; Umgangsregeln müssen eingehalten werden, sonst verspielt die jeweilige Person Unterhaltsanspruch oder sogar das Sorgerecht.


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