Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn du

Magnus, Friday, 10.03.2006, 20:50 (vor 6820 Tagen) @ Isegrim

Als Antwort auf: Re: Wieder mal das Thema Abtreibung von Isegrim am 10. März 2006 03:24:

frei heraus so das Lebensrecht eines in einem anderen Stadium befindlichen Menschen abspricht, wirst du es sicherlich verstehen, wenn in Zukunft andere Personen dir das Lebensrecht aufgrund anderer Zustände ebenfalls absprechen. Früher oder später wird das so oder so eintreten - wie derzeit schon in Holland. Mal sehen, ob du das dann immer noch so gut findest.

Darüberhinaus: das Beispiel aus Indien hat doch gezeigt, dass jede Grenzziehung in dieser elementaren Frage sich als Irrtum erweisen kann, denn mit Hilfe des Ultraschalls können nun viel früher schon Bewegungen des Kindes wahrgenommen werden. Die Grenzziehung hier erfolgte ja auch mehr aus Unkenntnis denn aus Pragmatismus.

Es geht hier jedoch nicht nur um Volljährigkeit oder Mündigkeit.

Und die Frage nach dem ICH-Bewußtsein (nicht "Selbstbewußtsein, wohl gemerkt) ist doch wiederum eine Auffassung, die wenn konsequent umgesetzt nahezu jeden Menschen - vom schlafenden bis zum ohnmächtigen - in seiner Exixtenz bedroht.

Selbstverständlich hast du Recht, wenn du sagt, dass moralische Grundsätze quasi nicht existieren, jedoch sollte man darauf achten, dass eine konsistente Rechtssprechung existiert. Das tut sie bei einer Grenzziehung über einen kontinuierlichen Prozess zwangsweise nicht, denn a) treten Merkmale je nach Entwicklungsstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf und somit eine Zeitliche Grenze von vornherein ein Widerspruch in sich wäre oder b) aus Unkenntnis heraus eine Falsche Grenze angenommen wird.

Die geringsten Fehler macht man ausschließlich bei völlig konsequent angewendeter Rechtssprechung.

Ganz zu schweigen jedoch von der erbärmlichen Vorstellung, das Lebensrechtes eines anderen, zwangsweise als sich zu entwickelnden menschlichen Wesens, abzusprechen, sich selbst jedoch nicht in der Lage zu sehen, Maßnahmen zu treffen, die diese unerwünschte Existenz des Dritten eben von vornherein konsequent vermeidet.

Magnus


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