Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wieder mal das Thema Abtreibung

isegrim, Thursday, 09.03.2006, 03:06 (vor 6838 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Wieder mal das Thema Abtreibung von Magnus am 09. März 2006 00:01:36:

Auf meine Frage:

Geht es euch hier wirklich um den Schutz des ungeborenen Lebens? Geht es darum, daß jede befruchtete Eizelle absolut schützenswert ist, oder geht es Euch nicht eher darum, den Frauen eins auszuwischen, da deren Machtposition stärker ist?

antwortete Conny:
Mir geht es darum, daß ich als Mann keine Chance habe nein zum töten eines Kindes von mir zu sagen. Mir wurde schon ein Kind abgetrieben (und auch eine Abtreibung vorgelogen wo nicht mal eine Schwangerschaft war) und ich leide auch daran. Reicht das?

Das habe ich gemeint: Ich glaube, viele die sich darüber aufregen, daß hier ungeborenes Leben zerstört wird, regen sich in Wirklichkeit über die Macht auf, die Frauen auf diese Art und Weise allein bekommen; es geht hier also prinzipiell darum, Waffengleichheit herzustellen: Conny möchte ein Mitspracherecht bei Abtreibungen haben, andere möchten das Sorgerecht für ihre Kinder, mir wäre eine gewisse Sicherheit vor Unterhaltszahlungen schon genug... Aber oft wird einfach nur laut: "Mord!" gerufen, wo es im Grund um Machtfragen geht. Darauf wollte ich hinweisen. ;-)

Dir geht es aber wirklich um das ungeborene Leben - aber die Frage, ob ein Embryo ein "Mensch" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ist, oder nicht, das heißt prinzipiell die Fragen: auf wen referiert der Begriff der Menschenwürde eigentlich? Was genau darf ich kantisch gesprochen niemals als Mittel zum Zweck ansehen, sondern immer nur als Zweck an sich? Ist - in der Objektformel gesprochen - ein Embryo ein "konkreter Mensch"? Ist dazu ein Selbs-Bewußtsein (ein Bewußtsein vom Selbst) notwendig? Referiert es nur auf Personen? Und was sind dann Personen eigentlich? Und was ist - neben den juristischen Fragen - die moralphilosophische Untermauerung dieser Zweck-an-sich Formel? Ist es überhaupt sinnvoll vorausetzungslose (kategorische) Imperative anzunehmen, wo sich durch Kants Werk die Vernunft als implizite Vorrausetzung zieht - kathegorische Imperative also vielleicht doch nur hypothetische sind, mit der Einschränkung auf "Vernunftbegabte Wesen"? diese Fragen also - sollten nicht an diesem Ort diskutiert werden.
In der Männerrechtsfrage scheinen wir ja aber näher beieinander zu liegen.


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