Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mißinterpretation

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 13.07.2006, 16:32 (vor 6918 Tagen) @ Odin

Hallo Odin!

Das Schuldprinzip ist zweitrangig, obwohl Österreich anscheinend ganz gut
damit fährt. Man müßte die Scheidungszahlen mal vergleichen.
Letztendlich ist die erste Bedingung, daß beide Partner für das
Familieneinkommen sorgen. Wenn du einen Partner wirtschaftlich abhängig
machst, kannst du kein Schuldprinzip fordern, weil dann der eine Partner
gehen kann, wenn er Lust hat.

Gerade dann brauchst Du das Schuldprinzip. Wenn der Versorger geht, muß er eben löhnen, das ist gerecht. Wenn die Versorgte geht, muß sie schauen, wovon sie lebt. Auch das ist gerecht.
Das Zerrüttungsprinzip in der heutigen Form ist dagegen die Prämierung der Ehescheidung.

Das kannst du dann nennen, wie du willst, es wird letztlich ein Frauenhaus
sein.

Hää? Bei gleichgestellten Partnern, die beide für sich selbst sorgen, braucht es Frauenhäuser, um den Scheidungswilligen aufzufangen? Und wieso Frauenhaus - wenn beide gleich zur Versorgung beitragen, muß doch ein solches Angebot für Männer auch bereitstehen? Oder sollen die -wie es ja jetzt schon oft ist- in die Obdachlosigkeit gehen?

Können aber beide Partner nach einer Scheidung eigenständig weiter leben,
brauchst du das Schuldprinzip auch nicht. Keiner muss den anderen
unterstützen. Nur der Kindesunterhalt und der Verbleib der Kinder muss
geregelt werden. Wichtige Änderung ist aber: Jeder ist in dem Stand, in
dem er vor der Ehe war. D.h. die Krankenschwester, die den Chefarzt
geheiratet hat, ist danach eben wieder Krankenschwester.

Zustimmung.
Was den Verbleib der Kinder angeht:

Was hältst Du von dem hier gebrachten
Vorschlag, daß die Kinder in der Regel immer beim Verlassenen bleiben

und

der Verlassende unterhaltspflichtig wird?

Das Ehegattensplitting muss von einem Familiensplitting ersetzt werden.
Umgangskosten müssen von beiden getragen werden.
Der "Selbstverwirklichungswahn" muss aufhören....

Der Druck darf aber auch nicht so groß sein, daß jemand gezwungen ist,
eine zerstörte Ehe aufrechtzuerhalten, obwohl die Situation nicht mehr
tragbar ist. Da muss ein Gleichgewicht her.

Wann ist eine Ehe zerstört? Wenn es nicht mehr so kribbelt wie in der ersten Verliebtheit?
Könnte es evtl. zumutbar sein, wenn man sich schon entschieden hat, zusammen leben zu wollen "bis daß der Tod Euch scheidet" und Kinder zu haben, wenigstens zusammenzubleiben, bis das Kind 12,13 Jahre alt ist?

Weitere Vorschläge gibt es sicherlich auch noch. Aber die
Familienförderung ist eigentlich nicht so ganz mein Metier.

Dein Post zusammenfassend kann man sagen, wir brauchen eigentlich nur ein paar mehr Mediationsstellen mit klarer Zielsetzung zur Erhaltung der Ehe. Ansonsten ist alles weitgehend in Butter. Richtig?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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