Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Planungen im Strafrecht

Jörg, Saturday, 28.07.2001, 03:56 (vor 8327 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von BartS am 27. Juli 2001 23:38:23:

Ich habe den Artikel leider nicht vorliegen, aber habe den Ausschnitt
so verstanden, daß eine solche frauenbegünstigende Praxis quasi auch noch
ganz offiziell vorgeschrieben bzw. gefördert werden soll.

Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?[/i]

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen? Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.

a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Das ist dann schon eine etwas beschränkte Logik oder findest Du nicht?

Jörg


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