Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anmerkungen zum Link

Freeman, Sunday, 29.07.2001, 02:39 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Jörg am 28. Juli 2001 22:13:49:

2. Die Position derjenigen, die einen Mißbrauch des Gesetzes befürchten
Auch deren Argumente sind zum Teil nachvollziehbar, obwohl ich auch Panikmache sehe. Sicherlich kann das Gesetz (wie jedes andere auch) mißbraucht werden. Nicht nachvollziehbar ist für mich allerdings die Forderung, dann das ganze Gesetz zu kippen. Mit dieser Argumentation könnten wir das gesamte StGB in die Tonne treten, weil wie gesagt, jedes Gesetz mißbraucht werden kann. Das kann ja wohl nicht die Lösung sein. Denn daß es Opfer gibt, ist ja nicht vom Tisch zu wischen, und die haben ein Recht darauf, geschützt zu werden

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Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...
auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.

Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium
als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Man muss die Sache weiterhin auch in Bezug auf die heutige Gesellschaft
sehen. Jeder der sich Scheidungen heute ansieht und was für mittel auf
oft beiden Seiten angewendet werden, dürfte zu dem Schluss kommen, dass
alleine dieses Gesetz in der heutigen Formulierung ( welches ganz
konkret im Widerspruch zu unserem REchtsstaat steht) für manche Frauen
fast noch schöner wie WEihnachten sein dürfte.

Eine Aussage wie : Ja sicher es kann missbraucht werden wie jedes
andere Gesetz auch stimmt hier nicht !

Dieses Gesetz unterscheidet sich erheblich von allen anderen - und dies
ist auch der Knackpunkt allgemein.

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.

STandpunkte die man wenn man gewisse passagen der debatte im bundestag
analysiert jedem klar werden dürften.

Freeman


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