Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Planungen im Strafrecht

Dieter, Friday, 27.07.2001, 11:25 (vor 8327 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Planungen im Strafrecht von Jörg am 27. Juli 2001 01:00:24:

"Straferleichterung soll es bei bestimmten Fällen des Mordes geben: Wenn der
Täter oder die Täterin zwar heimtückisch, aber aus einer außergewöhnlichen
Notlage heraus handelt, soll auch eine mildere Strafe als lebenslänglich
möglich sein. Dies beträfe etwa Ehefrauen, die aus Verzweiflung ihre sie
terrorisierenden Männer ermorden."
Quelle: "Strafen für Spanner" in "Der SPIEGEL" vom 18. Juni 2001

Das verstehe ich jetzt nicht ... Wenn ich mir die Urteile so ansehe, ist das doch schon lange Praxis?

Dieter


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