Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Anmerkungen zum Link

BartS, Saturday, 28.07.2001, 15:01 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 28. Juli 2001 11:07:31:

Hallo Jörg,

erstmal danke für den Link. Ich hatte erhofft, etwas substantielles zum Thema Geschlechterjustiz zu finden, aber das blieb der Text leider schuldig.

Was zum einen auffällt ist die stark emotional und teilweise ideologisierende Sprache, die dort gesprochen wird. Da ist zum einen von der "Ku-Klux-Klan-Justiz" die Rede. Wer hier lebt und sich ein bißchen mit der Gesellschaft befaßt kann sich da nur fragen, wo man auf sowas kommt, schließlich ist das schon ein hartes Geschoß. Auf anderer Seite wird von "...die vorher monatelangen Manipulationen rachsüchtiger Mütter und radikalfeministischer Gutachterinnen ausgesetzt waren." gesprochen. Mir tut einfach nur das Kind leid, was genau wegen seinen "stammelten" Aussagen, weil es mit der Welt fertig ist, nicht Gehör bei dem Gericht findet. Ehrlich gesagt ist das schon eine Verhöhnung für die Opfer, die wirklich Kindesmißbrauch erlebt haben. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, ich finde es auch schlimm, wenn man unschuldig wegen eines solchen Straftat angezeigt und verurteilt wird.

Es werden im Text Behauptungen aufgestellt ohne einen faktischen Beleg zu nennen. An einer Stelle steht: "In den Presseberichten zu solchen Prozessen ist dann meist zu lesen, das Gerich hätte dem Angeklagten "nicht geglaubt" und ihn daher zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt." Wieso ist nicht mal ein solcher Pressebericht abgedruckt wurden, wo der Angeklagte eindeutig unschuldig war. Auch wenn das nur ein Einzelfall wäre, der nichts über die Gesamtsituation aussagen muß, selbst das bleibt er uns schuldig.

Jetzt zu der einzigen Statistik die dazu gebracht wurde. Als erstes bleibt unklar, was alles unter Straftaten verstanden wird. Schwarzfahren könnte auch dazu gehören, sie würde aber zu keiner Verurteilung führen. Was genau sind Verurteilungen? Man kann auch zu Ordnungsgeld bestraft werden. Weshalb ist der Anteil bei Verurteilungen 1:5,5 und bei Strafgefangenen 1:26? Soll das heißen, daß ca. jede fünfte Frau ins Gefängnis muß? Oder heißt das, daß Männer auch längere Haftzeiten haben (durch das Verbrechen bedingt)? Im Text steht dazu nichts. Dann werden einfach unüberlegt Zahlen zusammengeschüttet.

"Wenn man bedenkt, daß für Jugendliche Gefängnisaufenthalte oft zum Beginn einer lebenslangen kriminellen Karriere werden, dann lassen sich aus diesen Daten ein paar naheliegende Schlüsse ziehen."

Ja welche denn?

Warum geht man davon aus, daß es ein festes Verhältnis zwischen Männer- und Frauenstraftaten gibt. Die Zahl der Gesamtstraftaten bleibt ja schließlich auch nicht konstant.

Also Jörg, es bleiben einfach zuviele Fragen offen.

Gruss
BartS


gesamter Thread:

 

powered by my little forum