Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anmerkungen zum Link

Jörg, Sunday, 29.07.2001, 15:19 (vor 8325 Tagen) @ Maya

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Maya am 29. Juli 2001 11:15:18:

>Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...

auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.
Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Und was Achim verschweigt ist, daß eine Wegweisung nicht bedeutet, daß der Weggewiesene keine Mittel hat, um gegen diese Entscheidung anzugehen.[/i]

Na prima. Man darf dann also von der Straße aus nachträglich gegen den
Rausschmiß aus seiner eigenen Wohnung angehen. Super und sehr gnädig!

Da Achim ja fleissig alle Links liest, die Jörg rausfischt, sollte Achim auch wissen, daß sogar tatsächliche Schläger gegen die Wegweisung angehen können, und dann sogar, wie Jörg triumphierend verkündete, Recht bekommen.

Na, wieder fleißig dabei, Nebelkerzen zu werfen? ;-)

>Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium

als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Zunächst einmal ist die Bergmann nicht weisungsbefugt gegenüber der Polizei, d.h. die Umsetzung des Wegweisungsgesetzes unterliegt der Exekutive.[/i]

Auch wenn Bergmann nicht weisungsbefugt ist, trägt sie doch nicht unerheb-
lich zu gesellschaftlichen Einstellungen bei, die die Auslegung von Gesetzen
und anderen Vorschriften in die von ihr gewünschte Richtung begünstigen.

Was hier konstruiert werden soll als worst case, ist einfach nur lächerlich. Mal bitte nachdenken, was das konkret bedeuten würde. Frau ruft Polizei an und sagt, Mann hat sie beleidigt. Dann kommt ein Rollkommando und verschafft dem Bösen ein Nevercomeback-Ticket unter die nächste Brücke. Wer daran glaubt, sollte sich eventuell mal an einen Berater seines Vertrauens wenden. Oder Drehbücher für Akte X schreiben.

Leider hat die Wirklichkeit das Akte-X-Szenario offenbar schon längst
eingeholt. Wenn bereits eine eidesstattliche Versicherung ausreicht, seinen
Partner aus der Wohnung rausschmeißen zu lassen und bei Strafe auf Abstand
halten zu lassen, ist das wirklich schon ein dickes Ding. Und genau das
ist geplant.

Was die Ausweitung des Gesetzes unter dem Bedrohungsaspekt betrifft, hat das sehr wohl Hand und Fuß. Nicht umsonst ist das Anti-Stalking-Gesetz darin integriert.

Ach? Von wievielen Männern wurdest Du denn schon so hartnäckig verfolgt,
daß nur noch ein harter Durchgriff seitens der Polizei hätte weiterhelfen
können?

Momentan sieht es so aus, daß es keine Handhabe gibt gegenüber Bedrohungen. Wenn man zur Polizei geht und anzeigen möchte, daß man fortgesetzt Morddrohungen erhält, wird man nach Hause geschickt. Es muß erst etwas passieren, bevor die Polizei eingreifen darf. Aktueller Fall: Frau wurde von Mann vor der 12jährigen Tochter mit der Pistole bedroht. Am Telefon hat er ihr angedroht, sie umzubringen. Dies hat die Frau mitgeschnitten und der Polizei vorgelegt. Antwort war, daß sie erst etwas tun können, wenn er tatsächlich aktiv wird. Seitdem ist die Frau untergetaucht.

Bitte suggeriere den Lesern nicht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei
Handhabe gibt.

Man muß sich das einmal vor Augen führen:
Ein Wohnungsverweis soll nach den Vorstellungen der Befürworter des
Gewaltschutzgesetzes schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich ein
Familienvater auch nur gegen den Willen einer Mutter zu den gemeinsamen
Kindern an den Tisch setzt.

Britische Untersuchungen haben gezeigt, daß 92% aller weiblichen Mordopfer von ihrem Expartner getötet werden. 80% dieser Frauen waren im Jahr vor der Ermordung vom Ex terrorisiert worden (BCS 2000).

Wenn ich zynisch wäre, würde ich jetzt schreiben: Ein Glück, daß Frauen
"nur" von ihrem Partner umgebracht werden. Männern passiert das nämlich
viel eher schon auf offener Straße. Nicht Frauen sind Gewaltopfer Nr. 1,
sondern Männer.

Gruß, Jörg


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