Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Planungen im Strafrecht

BartS, Saturday, 28.07.2001, 05:29 (vor 8326 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von Jörg am 28. Juli 2001 00:56:08:

Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen? [/i]

Gut, dann werden auch Frauen durch das Gesetz nicht bevorteilt, so einfach ist das.

Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.
a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Das ist Deine Interpretation. Was sich strafmildernd auswirkt wird immer im Einzelfall entschieden. Punkt a) ist irreal, dass würden auch mind. 90% der Frauen zugeben ;-). Nein im Ernst, in Deiner Aussage fehlt der Beleg, daß sich das in den Gerichtsurteilen wirklich so auswirkt.

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Wer sagt das?

Das ist dann schon eine etwas beschränkte Logik oder findest Du nicht?

Ja *g*

Okay, Guts Nächtle
BartS


gesamter Thread:

 

powered by my little forum