Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Planungen im Strafrecht

Jörg, Saturday, 28.07.2001, 14:07 (vor 8326 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Planungen im Strafrecht von BartS am 28. Juli 2001 02:29:38:

>Also ich verstehe das eher so, daß die Verzweiflung als strafmildernd angesehen wird. Wenn das mehrheitlich weibliche Täter betrifft, dann hat das auch einen Grund, oder nicht?

Warum sollte es mehrheitlich weibliche Täter betreffen?

Gut, dann werden auch Frauen durch das Gesetz nicht bevorteilt, so einfach ist das.[/i]

Leider ist es nicht so (siehe unten).

Im Grunde genommen
liegt dieser Annahme doch folgende - wie ich finde durchaus nachdenkens-
würdige - Sichtweise zugrunde.
a) Frau ist grundsätzlich gut
b) Wenn frau einmal nicht gut ist, dann ist ein Mann dafür verantwortlich.
Ergo hat sie auch ein Anrecht auf Strafmilderung

Das ist Deine Interpretation. Was sich strafmildernd auswirkt wird immer im Einzelfall entschieden. Punkt a) ist irreal, dass würden auch mind. 90% der Frauen zugeben ;-). Nein im Ernst, in Deiner Aussage fehlt der Beleg, daß sich das in den Gerichtsurteilen wirklich so auswirkt.[/i]

Na dann schau mal unter dem diesem Beitrag angefügten Link nach.

Frau will überall gleichberechtigt sein, aber für Fehlverhalten keine
Verantwortung übernehmen.

Wer sagt das?[/i]

Das ist die sich für mich ergebende zwingende Konsequenz.

Gruß, Jörg

Geschlechterjustiz


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