Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anmerkungen zum Link

Maya, Sunday, 29.07.2001, 14:15 (vor 8325 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Anmerkungen zum Link von Freeman am 28. Juli 2001 23:39:27:

Was Maya verschweigt ist die Tatsache , dass dieser ..vereinzelt...
auftretenden Missbrauchsmomente in sämtlichen Gesetzen des StGB keinen
Bezug zu der Formulierung des Gewaltschutzgesetzes findet.
Immerhin wurde es oder soll es so formuliert werden, das eine einzelne
Aussage des Opfers oder sagen wir mal vermeintlichen Opfers ohne
Prüfung ausreicht - dies ist einer der ganz entscheidenden Punkte!

Und was Achim verschweigt ist, daß eine Wegweisung nicht bedeutet, daß der Weggewiesene keine Mittel hat, um gegen diese Entscheidung anzugehen. Da Achim ja fleissig alle Links liest, die Jörg rausfischt, sollte Achim auch wissen, daß sogar tatsächliche Schläger gegen die Wegweisung angehen können, und dann sogar, wie Jörg triumphierend verkündete, Recht bekommen.

Weiterhin sollte auch einmal beachtete werden was das FAmilienministerium
als Gewalt ansieht ( sehr intressant ); erinnert doch sehr an eine
fast 100% Übernahme von femin. Therorien. Sätze wie z.B. : Nur ein
Frau weiss was Gewalt ist; nur Sie kann es definieren; d.h. im Klartext
das jede KLeinigkeit wenn Sie es so sieht eine Form der Gewalt darstellt.
Dies sollte man ebenfalls in Bezug auf dieses Gesetz berücksichtigen!

Zunächst einmal ist die Bergmann nicht weisungsbefugt gegenüber der Polizei, d.h. die Umsetzung des Wegweisungsgesetzes unterliegt der Exekutive. Was hier konstruiert werden soll als worst case, ist einfach nur lächerlich. Mal bitte nachdenken, was das konkret bedeuten würde. Frau ruft Polizei an und sagt, Mann hat sie beleidigt. Dann kommt ein Rollkommando und verschafft dem Bösen ein Nevercomeback-Ticket unter die nächste Brücke. Wer daran glaubt, sollte sich eventuell mal an einen Berater seines Vertrauens wenden. Oder Drehbücher für Akte X schreiben.
Was die Ausweitung des Gesetzes unter dem Bedrohungsaspekt betrifft, hat das sehr wohl Hand und Fuß. Nicht umsonst ist das Anti-Stalking-Gesetz darin integriert. Momentan sieht es so aus, daß es keine Handhabe gibt gegenüber Bedrohungen. Wenn man zur Polizei geht und anzeigen möchte, daß man fortgesetzt Morddrohungen erhält, wird man nach Hause geschickt. Es muß erst etwas passieren, bevor die Polizei eingreifen darf. Aktueller Fall: Frau wurde von Mann vor der 12jährigen Tochter mit der Pistole bedroht. Am Telefon hat er ihr angedroht, sie umzubringen. Dies hat die Frau mitgeschnitten und der Polizei vorgelegt. Antwort war, daß sie erst etwas tun können, wenn er tatsächlich aktiv wird. Seitdem ist die Frau untergetaucht.
Britische Untersuchungen haben gezeigt, daß 92% aller weiblichen Mordopfer von ihrem Expartner getötet werden. 80% dieser Frauen waren im Jahr vor der Ermordung vom Ex terrorisiert worden (BCS 2000).

Es geht nicht um die boykottierung von Opferschutz , es geht um die
Auslegung des Gesetzes und STandpunkte von z.B. Frau bergmann.
STandpunkte die man wenn man gewisse passagen der debatte im bundestag
analysiert jedem klar werden dürften.

Wenn es nicht darum geht, du Sproß einer Juristenfamilie, dann sag uns doch mal, wie das Gesetz aussehen sollte.


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