Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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IBGM, Monday, 12.09.2005, 10:16 (vor 7004 Tagen)

Hallo!

Hier ein Schriftwechsel mit der CDU/CSU. Kommentieren muss man das wohl nicht mehr.

Gruß
IBGM

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die CDU Hessen kann der von ihr geführten Landesregierung nicht
vorwerfen, sie habe Frauen in ihrer Einstellungspraxis in den letzten Jahren
bevorzugt. Bei allen Personalentscheidungen zählt Leistung und
Kompetenz. Geschlecht, Religion oder ähnliches führten in der Vergangenheit zu
keiner Bevorzugung. Welcher Beauftrage hierbei welchen Titel führte
können wir als Partei nicht beeinflussen und die Umbennenung alleine löst
auch keine Probleme. In Hessen wurden Frauen jedenfalls nicht "auf
Biegen und Brechen in hohe Positionen katapultiert", es entschied die
Leistung.

Dass nicht mehr Männer Grundschullehrer werden, liegt wohl auch an den
Männern und nicht an der Politik. In Hessen ist es auch Männern
erlaubt, Grundschullehrer zu werden. Gleiches gilt für Frauen in Berufen, die
mit körperlicher Arbeit verbunden ist. Auch dies dürfen sie, man kann
sie nur - Gott sei Dank - nicht zwingen.

Zum Thema Wehrpflicht kann ich Ihnen abschließend sagen, dass im
Regierungsprogramm von CDU und CSU niergends steht, dass Frauen zur
Wehrplicht eingezogen werden sollen. Wenn sie dies allerdings freiwillig wollen,
steht ihnen dies in einem freien Land auch zu.

Die CDU Hessen ist keineswegs "vernagelt". Sie steht nur für gleiche
Rechte, Chancen und Pflichten für alle Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stanke
Referent für Politik
CDU - DIE HESSEN PARTEI
Frankfurter Straße 6 - 65189 Wiesbaden
Tel. (0611) 1665 523 * Fax (0611) 1665 480

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: IBGM [mailto:ibgm_2000@yahoo.de]
Gesendet: Dienstag, 30. August 2005 20:01
An: Info
Betreff: Frauenbeauftragte

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Falle eines Wahlsieges kündigten Sie an, die Frauenbeauftragten in
„Gleichstellungsbeauftragte“ umzubenennen um dem Ziel der Gleichstellung
Rechnung zu tragen.

Inzwischen sind seit Ihrem Wahlsieg in Hessen ein paar Jahre
verstrichen, aber entgegen Ihres Wahlversprechens betiteln sich die
Gleichstellungsbeauftragten aller Ämter immer noch als „Frauenbeauftragte“.

In einem Bundesland wie Hessen, in dem 51% aller Studierenden weiblich
sind, bedarf es keiner Frauenförderung mehr. Im Gegenteil: die Jungen
kommen zu kurz. So verkommen beispielsweise schon die Grundschulstunden
zu reinen Frauenveranstaltungen, weil weit über 90% aller Lehrkräfte an
Grundschulen weiblich sind und Jungen keine männliche Bezugsperson mehr
haben.

Ist es wirklich Ziel der Gleichstellungspolitik, Frauen auf Biegen und
Brechen in hohe Positionen zu katapultieren ohne sich des eigentlichen
Sinnes von Gleichberechtigung bewußt zu werden?

Was ist mit Berufen, die mit körperlicher Arbeit verbunden und fast
ausschließlich mit Männern besetzt sind? Wann gibt es dafür
Frauenförderpläne? Ich habe für diesen Berufszweig jedenfalls noch keine Werbung aus
der Zunft der Frauenförderung gesehen. Wo bitte, ist hier die
Gleichstellungspolitik?

Man könnte glattweg die Auffassung bekommen, dass
Gleichstellungspolitik Frauenpolitik ist, die sich Rechte einfordert ohne die entsprechenden
Pflichten zu übernehmen und CDU/CSU scheinen das auch noch zu
unterstützen.

Wie vernagelt muss man eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass
Orwell´s „Farm der Tiere“ nicht nur leere Floskeln zum Inhalt hat?

Bestes Beispiel: die Wehrpflicht.

Nun gut, Wehrpflicht ist Bundessache, aber von einer vernunftbegabten
Landesregierung erwarte ich ein entschiedenes NEIN zum Wehrrecht für
Frauen und gleichermaßen der Wehrpflicht für Männer. Dass das nicht in
Ordnung ist, müsste eigentlich jedem aufgehen. Ich wundere mich nur, wo
die Klagen bleiben, aber die kommen bestimmt noch.

Abschließend verweise ich auf das Sachbuch "Sind Frauen bessere
Menschen?" von Arne Hoffmann, den Studien von Strauss und Gelles, sowie der
KFN-Studie (von der die Bundesregierung offenbar nichts mehr wissen
will).

Mit freundlichem Gruß
(Ein erzürnter Bürger)

J. Dreier


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