Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Umsetzung ....

Conny, Tuesday, 06.12.2005, 23:09 (vor 6918 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Umsetzung .... von Magnus am 06. Dezember 2005 18:13:31:

Hallo Magnus,

1. Abtreibung kann nur mit der Zustimmung beider Partner erfolgen.

Dann gibt die Mutter einfach einen falschen Mann als Vater an und schon kann sie das Kind wieder abtreiben. Man könnte nur noch hergehen, und nach der Abtreibung prüfen, ob sie den richtigen Mann als Vater genannt hat und wenn sie dabei gelogen hat, das strafbar machen.

Und man kann im Vorfeld eine Amniozentese durchführen und die Vaterschaft bereits in der 9. Schwangerschaftswoche klären, sollte es zu diesem Falle kommen, wenn sich beide einig sind. Allein diese Regelung würde schon dafür sorgen, dass eine solches Vorgehen hoffnungslos wäre.

Auf wikipedia.de steht dazu, daß die Amnionzentese ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, wobei es zu diesem frühen Zeitpunkt ein erhöhtes Verletzungsrisiko für das Ungeborene und ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt gibt.

Es soll auch Frauen geben, die nicht wissen, welcher Mann sie eigentlich geschwängert hat.

Im grunde müßte das vor jeder Abtreibung dann erst mal durchgeführt werden. Das wären dann Zusatzkosten, die zum Teil der Steuerzahler bezahlen müßte. Dazu könnte man nur GM abschaffen und dieses Geld dafür verwenden.

Hinzkommt zur Regelung noch, dass nur dann ein Mann zu seinem Wort stehen muss, wenn er tatsächlich der leibliche Vater ist, andernfalls muss dann die Mutter für alle finanziellen Kosten aufkommen, wenn a) Adoption nicht möglich, b) der wirkliche leibliche Vater das Kind auch nicht will.

Ethisch wird schnell klar, was das bedeutet: die Kinder werden zu einer Art Ware degradiert, wie es halt in einer verantwortungslosen Gesellschaft der Fall ist und wie es schon heute in Scheidungsfällen üblich ist.

Ungeborene sind das doch heute auch, falls es nicht von der Mutter gewollt ist. Nach einer Scheidung kann man auch von einem Instrument (ist im weitesten Sinne auch eine Ware) sprechen.

Übrigens: Habe in der letzten JF gelesen: 15,4 % der Frauen und 22,5 % der Männer wollen in Deutschland keine Kinder mehr. Daß die Männer hier fast ein Viertel einnehmen, zeigt wie die gesellschaftspolitische Lage steht. Wenn Politiker das nicht erkennen, sind sie selber Schuld.

Irgend wo anders habe ich die Entwicklung der letzten 15 Jahre gesehen. In dieser sah man schön, daß der Anteil der Männer, die kinderlos bleiben wollen, stärker stieg als der Anteil der Frauen, die kinderlos bleiben wollen. Leider fand ich jetzt die Seite nicht mehr.

2. Wünscht ein Partner die Abtreibung und der andere nicht, so hat derjenige alle finanziellen und sozialen Verantwortungen und alleinigen Rechte, der das Kind möchte.

Man kann eine Frau, wenn die Abtreibung erlaubt ist nicht zum Austragen eines Kindes zwingen. Sie wird dann das unter 1. von mir genannte durchziehen.

Nicht wenn sie eine Große Strafe bei dem unter 1. erwähntem Vorgehen erhält oder man im Vorfeld die Vaterschaft abklärt. Mißbrauch wäre nahezu ausgeschlosse, denn die Möglichkeiten heutzutage sind enorm.

Das hieße aber, daß eine Frau, die nur den falschen Mann ins Bett nahm, zum Austragen eines Kindes gezwungen wird, von dem sie hinterher vermutlich nichts mehr hat. Ganz gerecht finde ich das nicht.

Magnus

Freundliche Grüße
Conny


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