Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Umsetzung ....

Conny, Wednesday, 07.12.2005, 13:01 (vor 6918 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Umsetzung .... von Magnus am 06. Dezember 2005 23:23:08:

Hi Conny,
Auf wikipedia.de steht dazu, daß die Amnionzentese ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, wobei es zu diesem frühen Zeitpunkt ein erhöhtes Verletzungsrisiko für das Ungeborene und ein erhöhtes Risiko einer Fehlgeburt gibt.
Das Fehlgeburtrisiko liegt in der Tat bei 1%. Alternativ geht die Chorionzottenbiopsie 1 Woche eher und das Ergebnis liegt auch eher vor.

Die Risiken sind die gleichen, wie bei der Amniozentese. Wenn man das großflächig mancht, hat man später mehr behinderte Menschen.

Es soll auch Frauen geben, die nicht wissen, welcher Mann sie eigentlich geschwängert hat. Im grunde müßte das vor jeder Abtreibung dann erst mal durchgeführt werden. Das wären dann Zusatzkosten, die zum Teil der Steuerzahler bezahlen müßte. Dazu könnte man nur GM abschaffen und dieses Geld dafür verwenden.
Momentan sieht es so aus: 90% der Abtreibungen werden vom Steuerzahler übernommen. Das würde ich schon mal grundlegend abschaffen, auch wenn dann alles in Raten abgezahlt wird. Genauso würde ich es mit der notwendigen Voruntersuchung handhaben, sofern Einspruch eines dritten vorliegt, oder mit der Nachuntersuchtung, ob der richtige Vater angegeben wurde. Warum soll der Steuerzahler das übernehmen, nur weil eine oder zwei Personen selbst etwas "zu verschulden" haben?

Wenn der Steuerzahler 90% der Abtreibungen bezahlt, stimmt die Zahl von geschätzten 300 000 bis 400 000 Abtreibungen nicht.

Eins fehlt zu 1. nun noch: Die Vergewaltigung. Die Zahl dürfte nach so einer Änderung gut in die Höhe gehen mit folgen für die Männer.

Das hieße aber, daß eine Frau, die nur den falschen Mann ins Bett nahm, zum Austragen eines Kindes gezwungen wird, von dem sie hinterher vermutlich nichts mehr hat. Ganz gerecht finde ich das nicht.
Man könnte das umgehen, dass Rechte mit Verpflichtungen gekoppelt sind und man seine Meinung ggf. oder unter Umständen ändern kann. Andernfalls man betrachte die Situation heute: Der Mann wird Vater, die Frau verweigert Umgangsrecht und lehnt gemeinsames Sorgerecht ab. Vater muss zahlen aber hat nichts vom Kind, sprich: er hat eine 18-Jährige oder 27-jährige finanzielle Verpflichtungen, aber kein einziges Recht - und alles nur, "weil der Mann die falschen Frau mit ins Bett nahm". Hingegen müsste bei der hier von mir angesprochenen Regelung die Frau das ungewollte Kind "nur" austragen und obligt danach keiner weiteren Verpflichtung, da dann der Vater alles übernehmen würde. Hinzukommt, dass eine Frau nicht den falschen Mann mit ins Bett genommen hat, sondern es selbst zu verschulden hat, daß sie schwanger wurde. Auch das ist ein Unterschied, den man berücksichtigen muss. Der Mann hingegen kann heute 27 Jahre aufgrund falscher Behauptungen ausgebeutet werden, ohne dass er von dem Kind jemals was sieht, und das, obwohl er es ggf. sogar möchte - da ist im Vergleich die Schwangerschaft und das Austragen ein verhältnismäßig geringer Schaden - sowohl finanziell als auch emotional.

Stimmt.

Magnus

Freundliche Grüße
Conny


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