Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, das ist ein ganz faules Ei

Rainer ⌂, Tuesday, 13.02.2007, 17:18 (vor 6497 Tagen) @ Christine

Hallo

Zum Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BverG 421/05 -

III. Auf welche Weise der Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur
Bereitstellung eines Verfahrens allein auf Feststellung der
Vaterschaft nachkommt, liegt in seiner Gestaltungsfreiheit.
Allerdings ist er gehalten, Sorge dafür zu tragen, dass im
Vaterschaftsanfechtungsverfahren das verfassungsrechtlich
geschützte Interesse des Kindes, gegebenenfalls seine rechtliche
und soziale familiäre Zuordnung zu behalten[/b], auch weiterhin
Berücksichtigung findet.
So etwa kann er sicherstellen, dass die
nun leichter zu erwerbende Kenntnis des rechtlichen Vaters, nicht
biologischer Vater zu sein, im Anfechtungsverfahren in bestimmten
Fällen nicht sogleich zur Beendigung der rechtlichen Vaterschaft
führt.

Das bedeutet, ein Mann darf jetzt wissen ob er der leibliche Vater eines Kindes ist oder nicht. Seine rechtliche Verpflichtung dem Kind gegenüber bleibt davon erst mal unberührt.

Nicht nur das die Kuckuckszahlväter schon menschlich am Boden sind, nein sie werden von den Verfassungsrichtern noch verhöhnt dazu.

Ich denke es wurde selten so gut bewiesen, das die Justiz eine Nutte der Macht ist.

Ich lese mir das Teil nochmal genau durch. Wenn da schon beim groben überfliegen solche faulen Eier erscheinen dann steckt da noch viel mehr drin. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren das hier ganz schöne deutsche Altlasten mitwirken.

Rainer

--
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