Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Juristen sind nicht hinterfotzig

Rainer ⌂, Tuesday, 13.02.2007, 20:44 (vor 6437 Tagen) @ Alt78er

Als Verlierer fühlen muss sich Frank S. deshalb keinesfalls. Und für diese
Einschätzung enthält das Urteil noch einen ganz handfesten Beleg: Denn wer
tatsächlich in welchem Maße verloren und gewonnen hat, lässt sich an der
Verteilung der Verfahrenskosten ablesen. Das Urteil sagt dazu kurz und
knapp und ohne Einschränkung: "Die Bundesrepublik Deutschland hat dem
Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten." Und das steht
nicht für eine Niederlage, das steht für einen klaren Sieg.

Ganz so herzlos sind die Juristen ja auch nicht. Wenn sie ihm schon ein Kind untergejubelt haben, wollen sie nicht auch noch so hinterfotzig sein, sich dafür bezahlen zu lassen.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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