Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Widerspruch!

Odin, Friday, 16.02.2007, 01:15 (vor 6435 Tagen) @ Christine

also in einem muß ich dir widersprechen: Das Thema "Scheinvaterschaften"
hat überhaupt nichts mit Vaterschaftstests zu tun, da hier völlig klar

ist

und auch nie behauptet wird, dass es die leiblichen Väter sind.


Ne, da widerspreche ich Dir aber auch. Woher soll ein Amt 100%ig wissen,
das in allen Fällen eine Scheinvaterschaft vorliegt? Sie kann nur
vermuten, ebenso wie heute viele Väter vermuten, das sie evtl. nicht der
Vater sind.

Das ist von Anfang an völlig klar. Die Mütter kommen ja immer mit den Kinder schon nach Deutschland. Würde sie die Kinder erst in Deutschland kriegen, hätten sie weniger Probleme da dann ja eine leibliche Abstammung von einem Deutschen eher gegeben wäre. Sie erschleichen sich also die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mit einer (sozialen) Vaterschaftsanerkennung. Diese ist absolut legal, würde aber in der Regel bedeuten, dass die beiden ein Pärchen sind. Und das soll nun eben überprüft werden.
Absolut sinnvolles Verfahren IMO

--
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