Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Widerspruch!

Christine ⌂, Thursday, 15.02.2007, 13:03 (vor 6435 Tagen) @ Odin

also in einem muß ich dir widersprechen: Das Thema "Scheinvaterschaften"
hat überhaupt nichts mit Vaterschaftstests zu tun, da hier völlig klar ist
und auch nie behauptet wird, dass es die leiblichen Väter sind.

Ne, da widerspreche ich Dir aber auch. Woher soll ein Amt 100%ig wissen, das in allen Fällen eine Scheinvaterschaft vorliegt? Sie kann nur vermuten, ebenso wie heute viele Väter vermuten, das sie evtl. nicht der Vater sind.
Das eine Mutter im Falle einer Scheinvaterschaft kein Interesse an einer Untersuchung hat, liegt doch auf der Hand.
Ich habe mich schon die ganze Zeit gefragt, wie die Politik das gesetzlich regeln will Angesichts der Tatsache, das es dafür bisher noch gar keine Regelung/Gesetz gab. Auf Grund der im Urteil erwähnten Weigerung einer Mutter und der Drohung, das diese ersetzt werden kann, hat sich Zypries die offizielle Erlaubnis eingeholt.
Es glaubt doch wohl keiner, das die geplanten Änderungen vorgenommen werden, weil unsere Politiker/innen plötzlich väterfreundlich gestimmt sind, oder?

Der Staatssekretär war ja übel. Wenn der so über Frauenprobleme reden
würde...

Richtig, aber wie heißt es so schön, aus Fehler kann man nur lernen und die beiden entsprechenden Paragrafen sind mittlerweile in meinem Kopf. Ich hoffe nur, das ich beim nächsten Mal schlagfertig genug bin und ich in einem solchen Falle sofort reagiere.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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