Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Biologischer Vater nein, rechtlicher Vater ja

Dampflok, Tuesday, 13.02.2007, 18:37 (vor 6497 Tagen) @ Christine

Vereinfacht ausgedrückt: Der Vater darf zwar feststellen, ob er
biologischer Vater ist, die rechtliche Seite bleibt davon aber unberührt.
So kam das bei mir auch während der Sitzung an, dazu später mehr von mir.

Verdammt,

auch das könnte hinter dem Geschwurbel dahinterstecken:

"Erlauben wir, wenns denn unbedingt sein muß, bestimmten Männern den Gentest, wenn sie vorher versichern, weiter Unterhalt zu zahlen..."!!!!!!!!!!


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