Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Narrenfreiheit für kriminelle Mütter

Rainer ⌂, Tuesday, 13.02.2007, 22:19 (vor 6437 Tagen) @ Christine

Hallo

Zum Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BVerfG 421/05 -

Unsere Staatsverwaltung wendet erhebliche Energien auf um kriminelle Mütter zu schützen. Ohne die Kriminalität dieser Mütter könnte man sich den ganzen Unfug sparen.

Immerhin geht es hier um ein Verbrechen.
§ 169 StGB Personenstandsfälschung (bis 2 Jahre Knast)
§ 263 StGB Betrug (bis 5 Jahre Knast)

Woher kommt das? Bedeutet dies das man Frauen nicht für Voll nehmen kann, sie also für ihr Handeln nicht verantwortlich und keine vollwertigen Menschen sind? Ist unsere Vergangenheit näher als wir glauben?

"Dabei betonte der Führer (A.Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind."
Zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, Seiten 703, 704

Hierzu hätte das BVerfG mal etwas sagen sollen, statt sich mit ellenlangen Begründungn in geistiger Onanie zu versenken.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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