Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Biologischer Vater nein, rechtlicher Vater ja

Anders, Tuesday, 13.02.2007, 19:47 (vor 6437 Tagen) @ Christine

Vereinfacht ausgedrückt: Der Vater darf zwar feststellen, ob er
biologischer Vater ist, die rechtliche Seite bleibt davon aber unberührt.
So kam das bei mir auch während der Sitzung an, dazu später mehr von mir.

Hallo Christine,
kurz gesagt, ja, sehr vereinfacht ausgedrückt. Wobei ein Gericht sich nicht mehr hinter der Hürde 'begründeter Verdacht' verstecken kann, um ein Verfahren von vorne herein abzulehnen.
Eine gerichtlich festgestellte Nicht-Vaterschaft ist sogar mehr als ein 'begründeter Verdacht'.
Demnach sollte IMHO die rechtliche Seite im diesem Fall sehr wohl berührt werden, wenn der vormals vermeintliche Vater nun auch gegen seine rechtliche Vaterschaft angeht.

Anders


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