Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, das ist ein ganz faules Ei

Lucius I. Brutus, Tuesday, 13.02.2007, 19:21 (vor 6497 Tagen) @ Rainer

Allerdings ist er (der Gesetzgeber) gehalten, Sorge dafür zu tragen,
dass im Vaterschaftsanfechtungsverfahren das verfassungsrechtlich
geschützte Interesse des Kindes, gegebenenfalls seine rechtliche und
soziale familiäre Zuordnung zu behalten, auch weiterhin Berücksichtigung
findet.

Hier steckt die Forderung im Interesse des Kindes eine rechtliche
Vaterschaft aufrechtzuerhalten ohne das eine biologische bestehen muss.
Die Interessen des Mannes werden hier nicht erwähnt.

Wohin die juristische Interesse des Kindes uns geführt hat, wissen wir alle allzu gut.

Danke Rainer für deine Analysen.


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