Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht, das ist ein ganz faules Ei

Anders, Tuesday, 13.02.2007, 19:30 (vor 6437 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer,
ich sehe im Urteil nicht ganz die Hinterhältigkeit. Schon eher in den Äußerungen von Frau Zypries, wie sie denn gedenkt die Vorgaben umzusetzen.
Nur um es nochmal zu wiederholen. Wollte man seine biologische Vaterschaft feststellen war es bisher notwendig die rechtliche Vaterschaft anzufechten. Damit man dies tun konnte, brauchte man handfeste Zweifel an der Vaterschaft. So genügte es im vorliegende Fall NICHT, dass der Arzt feststellt, dass man zu 90% zeugungsunfähig ist. Ergo, das Gericht lässt die Klage nicht zu, der Vaterschaftstest wird nicht durchgeführt und man kann nur einen illegalen, heimlichen Test machen.
Dies, so sagt das Urteil, ist unhaltbar. Es wird deswegen vorgegeben, dass die Feststellung der biologischen Vaterschaft auf gerichtlichem Weg möglich sein muss, ohne dass man die rechtliche Vaterschaft erst anfechten MUSS.
Stimmt der Vormund nämlich nicht zu, kommt man auf diese Weise gegen den Willen des Vormunds (i.d.R. die Mutter) zur einem Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft. Der Vater hätte also im vorliegenden Fall mit der Begründung, er sei zu 90% nicht zeugungsfähig auf gerichtlichem Wege eine Feststellung der biologischen Vaterschaft gegen den Willen der Mutter durchsetzen können und wäre im Besitz eines verwertbaren und anerkannten Vaterschaftstests.
Dies werte ich erstmal als positiv.
Die rechtliche Vaterschaft kann dann in einem getrennten Verfahren behandelt werden. Das gibt auch dem nicht biologischen, aber rechtlichen Vater die Möglichkeit eben nicht automatisch auch die Rechte als Vater zu verlieren, wenn er das nicht möchte. Hier gewinnt also der Vater meiner Ansicht nach Handlungsspielraum.
Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo ich deine Bedenken teile und mich frage, wie wird die Ausgestaltung des Verfahrens zur rechtlichen Vaterschaft erfolgen. Welche Hürden werden da wieder aufgebaut, um die Ansprüche des Kindes, respektive der Mutter, zu schützen. Das ist aber eben nicht Inhalt des Urteils.
Deswegen sehe ich es nicht als Mogelpackung, sondern erstmal positiv.

Grüße
Anders


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