Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falsch gerechnet

Rüdiger, Wednesday, 19.07.2006, 03:41 (vor 6931 Tagen) @ Paul

Ich gehe jetzt mal nicht im Detail auf deine ganzen Denkfehler ein, nur
einen sehr wichtigen Punkt greife ich mal raus: Es gibt nicht nur einen
Bundeshaushalt, sondern auch Länderhaushalte. Insgesamt haben wir in
Deutschland eine Staatsquote von rund 50%. Bezogen auf das BIP
(Bruttoinlandsprodukt) von rund 2200 Milliarden Euro heisst das, daß die
gesamten Haushaltsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden momentan rund
1100 Mrd pro Jahr betragen. Bei einer Höhe von 800 Euro pro Person und 60
Mio Empfängern über 16 Jahren würde dieses Bürgergeld insgesamt lediglich
52% des "Gesamthaushalts" betragen. Ungefähr in diesem Bereich (habe
genauen Zahlen gerade nicht im Kopf) dürften die Gesamtausgaben für
Sozialleistungen derzeit auch liegen. Von einer Nichtfinanzierbarkeit kann
also keine Rede sein.

Ja, dann ersetz mal einem einstigen Gutverdiener seine vielleicht 2000 Euro Rente durch 800 Euro Bürgergeld. Der rennt sofort zu Gericht und bekommt sofort Recht: Bestandsschutz! - Und zwar sehr zu Recht! Die Rentenversicherung ist eine VERSICHERUNG - man kann da nicht einfach alles wegstreichen, das GEHT NICHT! Das sind durch jahrzehntelange Einzahlungen erworbene Besitzstände, die nicht einfach einkassiert werden können. Dieses Gerede kommt mir genauso vor wie das Gerede vom "radikalen Ausmerzen" des Feminismus, und zwar subito - das entbehrt auch jeder Substanz.

Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, daß ein BGE in Kombination mit
einer radikalen Steuerreform, bei der nur noch eine Mehrwertsteuer erhoben
wird, einen unglaublichen Standortvorteil für Deutschland bedeuten würde.

Und das meiste würde ab sofort schwarz und ohne MWSt. verkauft werden, das ist doch wohl klar .... Wenn alles auf einmal 20 % teurer ist, reichen die 800 Euro vielleicht auch gar nimmer zum Leben ....

Gruß, Rüdiger


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