Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzfrage

Jachin, Saturday, 20.05.2006, 13:29 (vor 6556 Tagen) @ Klausz

Deine Analogien sind wirklich alles andere als eindrucksvoll, kann man nicht anders ausdrücken. Seit wann haben wir angefangen, "Befähigung" und "Berechtigung" gleichzusetzen? Ein Maurer kann nicht die Aufgaben eines Ingenieurs übernehmen, den Punkt geb ich dir - aber ihm wird das gleiche Recht auf geregelte Arbeitszeiten, Pause und Urlaub zugesprochen wie dem Steuerprüfer oder IT-Techie, ebenso das gleiche Recht, ein Ingenieursstudium zu beginnen, allenfalls abhängig von seiner schulischen Bildung.
Für die Theorie der Gleichberechtigung ist es vollkommen irrelevant ob der Igel ein Zebra fangen könnte oder nicht - er würde vielleicht einfach von der Herde zertrampelt, aber das Recht es zu versuchen kann ihm niemand nehmen, um mal bei deinem mehr als wackeligen Vergleich zu bleiben. Das ist nämlich der Bedeutungsinhalt von "Freiheit," weißt du. Sich nicht den Vorstellungen der Machthaber anpassen zu müssen, was du oder deine soziale Klasse "zu können hat".

"Gleiches Recht für alle" bedeutet beileibe nicht dasselbe wie ein kommunistisch angehauchtes "jedem das gleiche." Frauen wie Marie Curie sprechen einfach für sich, wir brauchen jeden talentierten wissenschaftlichen Verstand den wir kriegen können, ungeachtet des Geschlechts. Die Veranlagung mag seltener sein, aber sie ist eindeutig da - und wenn mir hier jetzt einer behaupten will "die hat es doch nie wirklich gegeben", dann steht er für mich ab sofort auf der selben Stufe wie ein Holocaust-Leugner.

"Einigkeit und Recht und Freiheit," ihr kennt den Jingle ja. Fangt mal mit dem Recht und der Freiheit an, die Einigkeit nehmen wir dann morgen durch.


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