Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Sunday, 29.07.2001, 17:49 (vor 8325 Tagen)

Vielleicht können wir uns ja doch auf ein paar gemeinsame Punkte einigen (man soll die Hoffnung nie aufgeben).Grundsätzlich habe ich nichts gegen ein Gewaltschutzgesetz um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen.

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

2. Trotzdem hat auch der Tatverdächtige ein Recht, seine Meinung bzw. Beweggründe vor Ort zu schildern. Dieses Recht hat sogar ein Mörder, welcher auf frischer Tat ertappt wird.

3. Eine Entfernung des vermeintlichen Täters darf nur bei objektiv dringendem Tatverdacht erfolgen. Eine einfache Beschuldigung des vermeintlichen Opfer ohne jeden Beweis, Zeugen oder Indizien (z.B. sichtbare Spuren o.ä.) darf nicht ausreichen, um ein so schweres Grundrecht wie die Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen. Dies widerspricht eindeutig rechtstaatlichen Grundsätzen.

4. Die bloße Beschuldigung einer Gewaltandrohung ohne jeden Beweis, Zeugen oder Indizien, darf auf keinen Fall ausreichen, um einen vermeintlichen Täter aus der eigenen Wohnung zu entfernen. Sollte die beschuldigte Person allerdings bereits durch vorherige Misshandlungen gegenüber dem vermeintlichen Opfer aufgefallen sein, ist die Sachlage anders zu beurteilen und auch eine Entfernung aus der Wohnung möglich, da in einem solchen Fall eine berechtigte Wiederholungsgefahr besteht kann.

5. Es darf auf keinen Fall zu einer Beweislastumkehr führen, da dies den Grundprinzipien unser Rechtsordnung widerspricht.

6. Gerade bei bevorstehenden Trennungs- bzw. Scheidungskriegen ist der Fall besonders genau zu prüfen, da eine erhöhte Missbrauchsgefahr gegeben ist.

7. Sollte dem vermeintlichen Opfer eine vorsätzliche Falschbeschuldigung nachgewiesen werden, so ist diese Person strafrechtlich zu belangen und nicht wie etwa bei falschen Kindesmissbrauchsvorwürfen zu belohnen.

Also Maya: Ich hätte nun gerne deine sachliche Meinung hierzu gehört. Das du dazu durchaus in der Lage bist, hast du mit deinen letzten Beiträgen bewiesen. Teile uns also bitte deine Meinung hierzu mit.

Sven


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