Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 02:41 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:00:30:

****Und meiner Meinung nach ist der Opferschutz erst einmal wichtiger als alles andere!
Lieber hab ich einmal die Polizei zu viel am Hals, als das ich Gefahr laufe das sie gerade dann untätig ist, weil durch Gesetze gezwungen, wenn jemand Hilfe braucht.
Mein Ex-Mann saß Stundenlang in unserer Wohnung (2 Monate nach seinem Auszug). Zutritt hatte er sich gewaltsam beschafft und gegangen ist er erst, nachdem er mir die Nase gebrochen hat.

Mir (uns) geht es ja nicht um den Schutz der tatsächlichen Gewalttäter (die schlagen und mißhandeln), sondern um unbescholtene Personen, die noch nie einer Fliege etwas zu Leide getan haben und nur Aufgrund einer bloßen und unbewiesenen Behauptung einer Gewaltandrohung aus der eigenen Wohung geschmissen werden. Diese Personen sollen noch nicht einmal die Möglichkeit einer sofortigen Rechtfertigung/Verteidigung erhalten.

Bsp: Wenn ein Nachbar behauptet, sein Nachbar hätte den Plan eine Bank zu überfallen oder jemanden zusammenzuschlagen. Wird er dann ohne jede Verteidigungsmöglichkeit "vorläufig" ins Gefängnis gesteckt?

Schaue dir doch einfach meine Verbesserungsvorschläge zum Gewaltschutzgesetz hier an. Dort wird sowohl dem Opferschutz stärker Rechnung getragen, als auch versucht den Mißbrauch möglichst klein zu halten. Opferschutz darf kein Freifahrtschein zu beliebigen Mißbrauch sein.

Hätte die Polizei und die Gerichte früher reagiert, hätte ich schon vorher eine einstweilige Verfügung erwirken können, gewalttätig ist er ja auch schon vorher gewesen.
Aber die Polizei konnte mir nicht Helfen, weil Familiäre Streitigkeiten- da mischen wir uns nicht ein( O-Ton Polizei Beamter)
Erst die Hilfe für "Ofper" und später dann die Überprüfung vom eventuellen Missbrauch der Schutzregelung.

Da er ja nicht mehr in der Wohnung gelebt hat und sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung beschafft hat, hätte dir hier auch kein Gewaltschutzgesetz mit einstweiliger Verfügung genutzt. M.E. war das gewaltsame Eindringen in die nun fremde Wohnung schon Hausfriedensbruch und die Polizei hätte auch nach heutigem Rechtsstand einschreiten müssen.

Sven


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