Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Jörg, Tuesday, 31.07.2001, 22:26 (vor 8322 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 31. Juli 2001 18:39:36:

>Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Und genau hier muss ein Eid oder Schwur abgelegt werden der mit bis zu 15 Jahren HAFT geahndet werden muss und deshalb muss alles vor Gericht auch wegen Verleumdung! Es darf sich hier kein Privileg lohnen um ungestraft davon zukommen![/i]

Na ja, 15 Jahre sind vielleicht ein bißchen arg viel, ansonsten stimme ich
Dir jedoch zu.

Gruß, Jörg


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