Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 12:45 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 23:38:30:

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht).

Ist aber auch wichtig abzusichern, zum Wohle des Kindes, ob der andere Elternteil da nicht genauso zurückhauen würde!

Richtig. Sinvoll wäre z.B. ein Beratungsgespräch, in dem der jetzige Machtinhaber (Sorgerecht) darüber aufgeklärt wird, dass die beste Möglichkeit seine Eigung zu zeigen und damit auch das Sorgerecht zu behalten darin besteht, nicht aus Rache mit gleicher Münze heimzuzahlen und zum Wohle des Kinders (nicht der Mutter) einen vernünftigen Umgang ermöglicht und es auch unterläßt das Kind gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen. Kurzgesagt, ihm muss klar gemacht werden, das er das Kind ebenfalls nicht als Waffe mißbrauchen darf.

Es wäre viel zu hart ein Kind, das von einem Eltern aufgehetzt wurde von heute auf morgen zum anderen zu geben, vor allem wenn das Besuchsrecht vorher ausgesetzt, oder nur alle 2 Wochen bestand.

Schon richtig. Leider wird aber sehr häufig auch bei "normalen" Trennungen so verfahren und dies kann ja wohl auch nicht dem Kinderwohl dienen (hiermit meine ich das "großzügige" Besuchsrecht alle 2 Wochen).

Vielleicht wäre der Gedanke das Kind an den anderen Elternteil zu "verlieren" auch Hemmschwelle genug um sich Falschanschuldigungen vorher genaustens zu überlegen.

Richtig! Dies wirkt allemal abschreckender als eine mögliche Geldstafe, die dann quasi mit dem Erhalt des Sorgerechtes mehr als ausgeglichen wird.

Ausserdem sollte von einer fachlichen Stelle im Auge behalten werden, ob das Kind mit negativen Aüsserungen über den anderen Elternteil in Ruhe gelassen wird, falls nicht droht dann eben Gefängniss, schließlich ist der/diejenige ja auf Bewährung.[/b]

Leider ist dies nur schwer nachprüfbar. Leider passiert dies ja auch schon häufig bei normalen Trennungen und es wird entweder nicht überprüft/festgestellt oder es wird trotzdem nichts dagegen getan. Untätigkeit ist dann aber m.E. eine Unterlassung des Jugendamtes, da damit dem Kind bewußt Schaden (psychische Probleme) zugefügt wird.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen.

Aber nur mit Hilfe direkt betroffener Personen beider Seiten, kann etwas sinnvolles dabei entstehen und nur wenn auch beide bereit sind die Ängste und Befürchtungen des anderen zu akzeptieren und in Erwägung zu ziehen

Ebenfalls richtig. Nur ist es halt schwierig und erfordert eben viel gegenseitigens Entgegenkommen.

Sven


gesamter Thread:

 

powered by my little forum