Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Monday, 30.07.2001, 15:58 (vor 8323 Tagen) @ juergenp

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von juergenp am 30. Juli 2001 11:41:22:

es kann nicht wie z.Bsp. in Karlsruhe sein, daß Formulare nur in der Form ausgefertigt werden, das es nur noch Antragsstellerin und Antragsgegner aufgeführt werden
siehe Link
Häusliche Gewalt.
Also Väter und Männer sind potentielle Gewalttäter.

Ja männliche Opfer können die Formulare nicht benutzen und es muss dann viel per Hand gestrichen und abgeändert werden. Da sieht man dann mal wieder die Schieflage der ganzen Sache.

Wenigstens wird aber in Karlsruhe der Mann zum Sachverhalt vor Ort befragt. Ob ihm dies etwas nützt, steht auf einem anderen Blatt, er hat aber im Gegensatz zum Entwurf des Gewaltschutzgesetzes wie jeder Beschuldigte das Recht auf Verteidigung (sofort und nicht irgendwann vor Gericht).

Ob die Kalrsruher Regelung aber einer genauen juristischen Überprüfung standhält, halte ich auch noch für offen. Einen siebentägen schwerwiegenden Rechtseingriff durch die Exikutive(Polizei) ohne sofortige (innerhalb von 24 Stunden)Überprüfung durch die Judikative (Gericht), halte ich für sehr bedenklich. Ein von der Polizei vorläufig Festgenommener muss auch innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt werden.

Genau dieser langfristige Rechtseingriff OHNE richterliche Überprüfung, könnte auch zu einem Stolperstein für das Gewaltschutzgesetz werden.


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