Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

juergenp, Monday, 30.07.2001, 13:54 (vor 8324 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

lieber Joachim,

also "ätsch" reingefallen.

ich kenne auch eine Frau, die zuerst zugeschlagen hat,
und sie hat auch die Gegenreaktion hinnehmen müssen.

Nur sagte sie, daß sie keine Vorstellung hatte, wie hart so ein Schlag ausfallen kann.

Es ist schwer sich nicht in gleicher Form zu wehren,
aber stell dir einfach vor, daß Du ihr das Nasenbein, Jochbein oder den Unterkiefer gebrochen hättest.....

Welcher Nachbar würde da noch eine Aussage in deinem Sinn machen?
und vor allem, da will ja keiner mitreingezogen werden!

In meinem Bekanntenkreis gibt es Streit zwischen den Ehepaaren, weil sie jeweils für meine Ehefrau oder mich Partei ergreifen.

ich kann mir nicht vorstellen, daß es was bringt.......

Gruß

Jürgen

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen. Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt! Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!


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